Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, alle Mutationen (Halter-, Wohnortswechsel, Neuanschaffung, Adressänderung, Tod des Hundes) innert 10 Tagen den Einwohnerdiensten persönlich oder per E-Mail (einwohnerdienste(at)fislisbach.ch) zu melden. Zeitgleich ist die Mutation selbstständig auf der Hundedatenbank AMICUS (bitte hier klicken) mit dem persönlichen Zugangscode einzutragen.

Ersthundehaltende haben sich durch die Einwohnerdienste im AMICUS registrieren zu lassen. Bitte nehmen Sie dazu persönlich oder per E-Mail mit uns Kontakt auf.

Benötigte Dokumente für die Hundeanmeldung:

  • Anmeldeformular (bitte hier klicken)
  • Heimtierausweis / Impfbüchlein
  • Bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential (Liste bitte hier klicken): Halterberechtigung des kantonalen Veterinärdienstes (bitte hier klicken)


Hundetaxe
Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist jährlich eine Hundetaxe zu entrichten. Diese beträgt pro Jahr und pro Hund CHF 120 und wird jeweils im Mai erhoben. Mit der Taxe werden die Robby-Dog-Behälter bewirtschaftet (Ersatz / Unterhalt, Leerungen) und die Entsorgung des Hundekots finanziert.

Für die nach dem 31. Oktober bis zum 30. April taxpflichtig werdende Hunde ist die halbe Taxe zu entrichten.

Wer nach Bezahlung der Hundetaxe einen Hund ersetzt oder innerkantonal seine Wohnsitzgemeinde ändert, hat für das laufende Jahr keine weitere Taxe zu bezahlen (§21 Abs. 5 HuV). Bei einem ausserkantonalen Zuzug müssen die vollen Gebühren bezahlt werden.