Graugut jeden Dienstag
Grüngut jeweils montags, Daten siehe Abfuhrkalender (bitte hier klicken)
Die Graugut- und Grüngutentsorgung in Fislisbach ist gebührenpflichtig.

Entsorgungsplan

Detaillierte Informationen zu den bevorstehenden Abstimmungen und Wahlen sowie die Ergebnisse der vergangenen Abstimmungen und Wahlen können Sie hier einsehen.

Urnenöffnungszeiten
Jeweils am Hauptabstimmungstag (Sonntag) sind die Abstimmungs-Urnen zwischen 09.00 Uhr und 10.00 Uhr im Gemeindehaus geöffnet.

Abstimmungstermine
Sämtliche Abstimmungsdaten können Sie hier einsehen.

Vorschriften für die Stimmabgabe

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder beim Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei der brieflichen Stimmabgabe muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzettel mindestens vier Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.

Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten:

  • der Stimmrechtausweis ist zu unterschreiben;
  • die Stimm- oder Wahlzettel sind in das Stimmzettelkuvert zu legen und dieses zuzukleben;
  • das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis sind in das Antwortkuvert zu legen;
  • das Antwortkuvert ist zuzukleben und rechtzeitig der Gemeindekanzlei zuzustellen.

Persönliche Stimmabgabe
Die persönliche Stimmabgabe erfolgt zu den Urnenöffnungszeiten im Gemeindehaus. Es ist möglich, dass sich Ehegatten (ausschliesslich) sowie eingetragene Partnerschaften für die Stimmabgabe vertreten. In diesem Fall muss der Stimmrechtsausweis von dem Ehegatten, der sich vertreten lässt, unterzeichnet werden.

Abstimmungen/Wahlen, weitere Fragen

Es werden keine telefonischen Adressauskünfte erteilt. Adressanfragen haben schriftlich auf dem Postweg, per Fax oder per Email zu erfolgen. Es ist ein Interessennachweis beizulegen (Gebühr: CHF 20.00 plus Service- und Versandgebühren).

Individuelles Konto als Grundlage für die Rentenberechnung
Auf dem Individuellen Konto (IK) werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der Versicherungsleistungen.

Jede AHV-Ausgleichskasse führt ein IK auf den Namen der versicherten Person, für die bei dieser AHV-Ausgleichskasse jemals Einkommen abgerechnet wurde.

Antrag für den Kontoauszug
Eine versicherte Person kann jederzeit kostenlos schriftlich oder via Internet unter Angabe der Versichertennummer und der Postadresse einen Auszug aus ihrem IK verlangen (IK-Auszug bestellen).

Der Kontoauszug wird nur der versicherten Person, ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem von ihr bevollmächtigten Anwalt abgegeben. Sollte eine andere bevollmächtigte Drittperson einen Kontoauszug verlangen, wird dieser aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur der versicherten Person zugestellt.

Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem sie 21 Jahre alt werden, mit dem Entrichten von AHV-Beiträgen beginnen. Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen keine persönlichen Beiträge entrichten, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner erwerbstätig ist und das doppelte des jährlichen Mindestbeitrages entrichtet. Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle SVA oder hier erhältlich.

Die Anmeldung für die AHV-Rente muss 3 - 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden. Ein Vorbezug der AHV-Rente um 1 - 2 Jahre ist möglich, wobei die Rente für die Dauer des gesamten Rentenbezugs gekürzt wird. Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle SVA oder hier erhältlich.

Das Anmeldeformular für den AHV-Versicherungsausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA oder hier erhältlich. Es ist eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Gemeindezweigstelle SVA auf dem Anmeldeformular erforderlich.

Entfelderstrasse 17
Postfach 2140
5001 Aarau
Beratung und Prävention, Telefon +41(62) 822 55 22
Sexuelle Gesundheit Aargau

Rain 6
Postfach 2208
5001 Aarau
Telefon +41(56) 448 98 20
Alimenteninkasso

Altersfragen
Die wachsende Altersgruppe 60plus hat besondere und sich wandelnde Bedürfnisse, aber auch vielfältige Lebensentwürfe, Erfahrungen und Kompetenzen. Der Kanton Aargau sieht dies als Chance und engagiert sich in unterschiedlichen Bereichen für eine innovative Alterspolitik.

Departement Gesundheit und Soziales
DGS Fachstelle Alter
Bachstrasse 15
5001 Aarau
Telefon 062 835 29 20
Website

Entlastungsangebote im Kanton Aargau bitte hier klicken

Alzheimervereinigung Aargau
Beratungen für Menschen mit Demenz
Fröhlichstrasse 7
5200 Brugg

Telefon 056 406 50 70
E-Mail: info.ag(at)alz.ch

Anlauf- und Beratungsstelle für Betagte
Infos über verschiedene Angebote und Dienstleistungen
Postfach 3526
5001 Aarau

Telefon 04848 40 80 80
E-Mail: beratung(at)info-ag.ch

Notruf System - Schweiz. Rotes Kreuz Kantons Aargau
Mellingerstrasse 22
5400 Baden

Telefon 0848 012 012
E-Mail: srk-baden(at)srkaargau.ch

Ombudsstelle für betreute und ältere Menschen im Aargau
Beratung, Beschwerdestelle für Heim-, Spitex- und Altersfragen
Postfach
5001 Aarau

Telefon 062 823 11 66
E-Mail: info(at)ombudsstelle-ag.ch

Website

Pro Senectute

Die Anlauf- und Beratungsstelle gibt betagten Personen und ihren Angehörigen Informationen über das Angebot der vorhandenen Dienste und zur Vermittlung der benötigten Dienstleistungen ab.

Bahnhofstrasse 40
5400 Baden

Telefon 056 203 40 80
Website

Selbsthilfezentrum
Vermittlung von Selbsthilfegruppen
Rütistrasse 3a
5400 Baden

Telefon 056 203 00 0
E-Mail: info(at)selbsthilfezentrum-aargau.ch

Schweiz. Rotes Kreuz Kanton Aargau
Besuchs- und Begleitdienst, Entlastungsdienste, Fahrdienst und Liegendtransport, Kinderbetreuung zu Hause, Nachhilfe, Kurse

Regionalstelle Baden
Mellingerstrasse 22 / Postfach 2109
5402 Baden

Telefon 056 222 33 67
E-Mail: srk-baden(at)srk-aargau.ch

Website

Soziale Dienste Fislisbach
gibt Ihnen gerne Auskunft über den Vorsorgeauftrag sowie die Patientenverfügung.

Badenerstrasse 30
5442 Fislisbach

Telefon 056 483 01 61
E-Mail: sozialedienste(at)fislisbach.ch

Departement Gesundheit und Soziales
DGS Fachstelle Alter
Bachstrasse 15
5001 Aarau

Telefon 062 835 29 20
Website

Senio Region Baden
organisiert öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltungen. Er prüft die Angebote und Konzepte zum Wohl aller Senioren der Region, dies auch im Auftrag von Behörden und Institutionen. Die Senio Region Baden bietet den Mitgliedern eine Plattform, um ihre Anliegen einzubringen.
Website

Verein Senioren Fislisbach
ist die Dachorganisation aktiver Seniorengruppen, welche die Bedürfnisse von Menschen in der dritten Lebensphase wahrnehmen und aufgreifen.
Website

Alterszentrum am Buechberg AG
Pflege und Betreuung, Ferienbett, Mahlzeitendienst
Bernardastrasse 3
5442 Fislisbach
Telefon 056 484 83 83
E-Mail: info@buechberg.ch
Website

Alterszentrum Regionales Pflegezentrum Baden
Betreuung und Pflege, Therapiezentrum, Tages- und Nachtzentrum
Wettingerstrasse
5400 Baden
Telefon 056 203 81 11
E-Mail: info(at)rkb.ag.ch
Website

Alterszentrum Reusspark (Gnadenthal)
Betreuung und Pflege, Abteilungen für Demenz und Alzheimer sowie Palliativcare
Zentrum für Pflege und Betreuung
5523 Niederwil
Telefon 056 619 61 11
E-Mail: info(at)reusspark.ch
Website

Aarg. Hospizverein
Hospiz Aargau
Palliative Care
Begleitung und Pflege Schwerkranke und Sterbende, Nachtwache, Entlastung der Angehörigen

Fröhlichstrasse 7
5200 Brugg

Telefon 056 462 68 62
E-Mail: info(at)hospiz-aargau.ch
Website

Einkaufen Begleitung, Waschen/Flickdienst, Wochenputzete, Pflanzenpflege
Spitex Heitersberg
Schönbühlstrasse 1b
5442 Fislisbach
Telefon 056 481 70 80
Website

Handwerkliche Arbeiten
Senioren Fislisbach
Telefon 056 496 54 78
Website

Hilfe im Haushalt und Garten (Jobbörse der Jugendarbeitsstelle)
Jugendliche helfen bei Putzarbeiten im und ums Haus, bei Gartenarbeiten, Keller-, Auto- und Veleputzen
Jugendarbeit Fislisbach
Dorfstrasse 1 (Büro)
Telefon 079 967 70 78
E-Mail: jugendarbeit@fislisbach.ch
Website

Mahlzeitendienst Alterszentrum am Buechberg
Mahlzeitenlieferung von Montag bis Freitag nach Hause in Boxen
Bernardastrasse 3
5442 Fislisbach
Telefon 056 484 83 83
E-Mail: info(at)buechberg.ch
Website

Mahlzeitendienst Pro Senectute
Mahlzeitenlieferung 1x wöchentlich nach Hause in Schalen zum Aufwärmen
Bahnhofstrasse 40
5400 Baden
Telefon 056 203 40 80
Website

Pflegeheimverzeichnis Kanton Aargau
Allg. Auskünfte (Telefonzentrale)
Telefon 062 835 35 35
Website

Alterszentrum am Buechberg AG
Bernardastrasse 3
5442 Fislisbach
Telefon +41(56) 484 83 83
Website
Email: info(at)buechberg.ch

Fröhlichstrasse 7
5200 Brugg
Telefon 056 406 50 70
Email info.ag(at)alz.ch

Die Aargauer Zeitung (AZ) und der Reussbote sind die Publikationsorgane der Gemeinde Fislisbach.
Amtliches Publikationsorgan, weitere Fragen

Postfach 3526
5001 Aarau

Telefon: 0848 40 80 80
E-Mail: beratung(at)info-ag.ch

Simon Staudenmann
Dorfstrasse 1 (Büro)

Tel. +41(56) 470 23 70
Natel +41(76) 571 84 18

Öffnungszeiten: Mi 14.00 bis 18.00 Uhr, Fr 16.00 bis 19.00 Uhr

Jugendfragen

Wenn Sie stellensuchend sind oder arbeitslos werden, melden Sie sich bitte so rasch als möglich jedoch spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit während den Anmeldezeiten direkt beim RAV Baden (Empfang/Anmeldung) www.ag.ch/ravbaden

Wenn Sie zu wenig Deutsch verstehen, bringen Sie bitte unbedingt eine Begleitperson mit, die für Sie übersetzen kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie schon während der Kündigungszeit verpflichtet sind, Arbeit zu suchen und dies auch nachweisen müssen.

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV
Stadtturmstrasse 5
5401 Baden
Telefon 056 200 01 01

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr

Anmeldezeiten für Stellensuchende
Montag bis Mittwoch und Freitag  08.00 Uhr - 10.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr - 10.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.00 Uhr

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Anmeldetermin beim RAV mit:

  • Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis
  • AHV-Ausweis/Sozialversicherungsausweis
  • Kopie des Kündigungsschreibens
  • Kopie letzter Arbeitsvertrag
  • Aktuelle Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome etc.)

Haben Sie fragen zum Arbeits- oder Arbeitslosenversicherungsrecht?

Die kostenlosen Beratungen zum Thema Arbeitsrecht helfen Ihnen weiter.

Der Aargauische Anwaltsverband erteilt in Fislisbach jeweils am 1. Montag des Monats von 16.30 bis 17.30 Uhr, im Gemeindehaus, Besprechungszimmer ‚Buechberg‘, 1. Stock, unentgeltliche Rechtsauskünfte.

Auch der Aargauische Gewerkschaftsbund gibt unentgeltlich Rechtsauskünfte: In Aarau persönlich, per Telefon oder Mail; in Baden, Lenzburg, Rheinfelden und Stein persönlich mehr Informationen dazu bitte hier klicken

Unentgeltliche Rechtauskunft erteilt zudem die Gewerkschaft Syna per Telefon unter 056 448 99 00 am Dienstagvormittag von 9 bis 11.30 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr.

Mehr Informationen zur Rechtsberatung des Amts für Wirtschaft und Arbeit bitte hier klicken

Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gelten auch in mündlicher Form. Die Arbeitsbedingungen richten sich dann nach dem OR (Obligationenrecht) auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag einzufordern.

Arbeitsgericht Baden, Mellingerstr. 2a 5400 Baden (Tel. 056 200 13 13) Auskunft: Mo 14.00 -17.00 Uhr. Keine schriftlichen Auskünfte, keine Auskünfte per eMail.

Schmiedestrasse 13, Gebäude 1485, 5400 Baden, Tel. +41 (62) 832 64 00

Öffnungszeiten Info-Zentrum: Mo - Fr     08.00 - 12.00 Uhr und 13.15 - 17.00 Uhr

Berufs- und Laufbahn-Beratungsstelle

Bahnhofstrasse 31
Postfach 605
5401 Baden

Tel. +41(56) 461 99 50

Mehr Informationen bitte hier klicken

Eine Baubewilligung ist grundsätzlich für alle Gebäude und gebäudeähnlichen Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte sowie für Tiefbauten, Parkplätze erforderlich. Dies betrifft auch Kioske, Waren- und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen sowie Fahrnisbauten wie Hütten, Buden, Baracken oder auch Wohnwagen, die länger als 2 Monate aufgestellt werden. Bewilligungspflichtig sind auch Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche, Ablagerungen und Deponien, Freizeit- und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung. Eine Bewilligung wird auch verlangt für die Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung und für die Beseitigung von Bauten.

Baugesuche - Baubewilligungspflicht

Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommission wird das Baugesuch durch die Gemeinde bewilligt. Sofern keine Einwendungen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen. Mit den Bauarbeiten darf nach der Rechtskraft der Baubewilligung (30 Tage nach Zustellung) begonnen werden.

Formulare online bestellen

Sicherheitsdelegierter: Roger Kamber
Bau und Planung
Badenerstrasse 30
5442 Fislisbach

Telefon +41(56)483 01 11
Email
Website

Ein Todesfall in Fislisbach ist dem Bestattungsamt Fislisbach innert zwei Tagen zu melden. Die Vorsprache beim Zivilstandsamt ist nicht notwendig. Das Bestattungsamt organisiert in Absprache mit den Angehörigen und den Pfarrämtern die Bestattung (Überführung der verstorbenen Person, Beratung bei den Bestattungsmöglichkeit je nach gewünschter Bestattungsart, Festlegung des Beerdigungs-/Beisetzungstermins).

Todesfall, weitere Fragen

Die Betreibungsämter Fislisbach, Niederrohrdorf, Stetten und Tägerig haben sich zusammen geschlossen.

Die Postadresse lautet:

Regionales Betreibungsamt Heitersberg-Reusstal
Postfach
Bremgartenstrasse 2
5443 Niederrohrdorf

Email: betreibungsamt(at)niederrohrdorf.ch
Telefon: +41(56) 485 66 50

Öffnungszeiten
Montag   08.30 bis 11.30 Uhr, 14.00 bis 18.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 08.30 bis 11.30 Uhr, 14.00 bis 16.30 Uhr
Freitag 07.30 bis 15.00 Uhr (durchgehend)

Franz Schultermandl              079 381 40 70
Stauhaui 12a
5453 Remetschul

beim Gemeindehaus Fislisbach

mehr Informationen bitte hier klicken

Sozialdienst Fislisbach
Badenerstrasse 30
Postfach 29
5442 Fislisbach

Tel. +41(56) 483 01 61
Email

Budgetberatung Aargau
c/o Frauenzentrale
am Rain 6
5000 Aarau

Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Termine nach telefonischer Vereinbarung: Tel. +41(62) 837 50 10 oder per Email

Website

Die Gemeinde Fislisbach bezahlt keinen Beitrag für das Busbillett derjenigen Oberstufenschüler, welche nach Baden oder Mellingen fahren müssen

Mellingerstrasse 30, 5400 Baden
Tel. +41(56) 200 55 77
Fax 0 +41(56) 200 55 79
Email
Website

Jugend
Krisen – Probleme – Familienkonflikte
Beratung junger Menschen zwischen 12 und 25 Jahren, die Im Bezirk Baden wohnen, arbeiten oder zur Schule gehen.
Beratung für Eltern und andere Bezugspersonen zu sämtlichen Themenbereichen.

Sucht
Alkohol – Drogen – Medikamente – Spielsucht
Beratung und Begleitung suchtgefährdeter und –kranker Menschen sowie derer Angehörigen und Bezugspersonen.
Offene Suchtsprechstunde jeden Dienstag von 13.00 bis 14.30 Uhr, 'offen' und telefonisch erreichbar!

Früherfassung
Projekte – Beratung – Kriseninterventionen – Coaching
Unterstützung von Fachpersonen, Schulen und Gemeinden. Gemeinsames Erarbeiten vor Ort eines auf die Situation optimal zugeschnittenen Angebots und Unterstützung bei der Durchführung.

Postfach 2645
Jurastrasse 13
5000 Aarau

Geschäftsstelle: Telefon 062 824 84 44
Telefon: 143

Das Dorfmuseum befindet sich im Kulturzentrum an der Mitteldorfstrasse 4

Öffnungszeiten: jeden 1. Sonntag im Monat von 14.00 - 16.00 Uhr

Kontaktperson für separate Führungen:
Romy Studerus
Telefon +41(56) 493 43 08
Email: meierstuderus(at)bluewin.ch

Dorfmuseum

§ 10 des kantonalen Register- und Meldegesetzes (RMG) regelt die Drittmeldepflicht für Vermieter und Logisgeber. Diese sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Mieter/innen den Einwohnerdiensten zu melden.
Diese Meldung kann online über
www.drittmeldung.ch erfolgen oder per E-Mail unter einwohnerdienste(at)fislisbach.ch

EasyGov macht die nötigen Behördengänge einfach, schnell und effizient. Die sichere und zuverlässige Plattform ermöglicht Unternehmen das elektronische Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort. Dies aktuell vor allem auf Bundesebene, in Zukunft auch bei vielen kantonalen Behördengängen und auf Ebene der Gemeinden. EasyGov entlastet und spart Kosten – bei den Unternehmen und bei den Behörden.

Mehr Informationen bitte hier klicken

Eheschliessung von Schweizern
Schweizer Bürger können ab dem vollendeten 18. Altersjahr heiraten. Zuständig für das Ehevorbereitungsverfahren ist das zuständige Regionale Zivilstandsamt des Wohnorts eines der Brautleute.

Eheschließung, weitere Fragen

Die erleichterte Einbürgerung des ausländischen Ehepartners einer Schweizerin oder eines Schweizers setzt insbesondere voraus, dass sie/er

  • insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat
  • seit einem Jahr in Fislisbach wohnt
  • seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger lebt
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet.

Erleichterte Einbürgerung, weitere Fragen / Terminvereinbarung

Wohnsitzvoraussetzungen von Ausländern:

  • Niederlassung C
  • 10 Jahre in der Schweiz (die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt / die Bewilligung F wird nur zur Hälfte angerechnet)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre bis zur Gesuchstellung ununterbrochen am Wohnort (= Einbürgerungsgemeinde)

Eingebürgert kann nur werden, wer

  • den staatsbürgerlichen Test besteht (ab vollendetem 16. Altersjahr)
  • über genügend Deutschkenntnisse verfügt (mündlich B1 / schriftlich A2)
  • in die schweizerischen und aargauischen Verhältnisse eingegliedert ist
  • über ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse verfügt
  • mit den schweizerischen und aargauischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
  • die schweizerische Rechtsordnung beachtet und die öffentlichen und privaten Pflichten erfüllt
  • die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet
  • am Wirtschaftsleben teilnehmen oder eine Bildung erwerben will.

Einbürgerung, weitere Fragen und Terminvereinbarung

Die Erbenbescheinigung ist beim Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden, Telefon 056 200 13 13 anzufordern. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, eine solche Erbgangsurkunde schriftlich oder telefonisch zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigter bestellen und haben sich entsprechend auszuweisen.

Das Erbenverzeichnis ist eine Aufstellung über alle gesetzlichen Erben. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, ein solches Verzeichnis schriftlich oder telefonisch bei der Gemeindekanzlei Fislisbach, Telefon +41(56) 483 01 01, zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigter bestellen und haben sich entsprechend auszuweisen.
Die Kosten betragen mindestens CHF 31.--.

Erbenverzeichnis

Die Gemeinde Fislisbach ist an die Erdgasversorgung der Regionalwerke AG Baden angeschlossen. Kontaktstelle für den Erdgasanschluss Regionalwerke AG Baden, Abt. Gas, Haselstrasse 15, 5401 Baden, Tel. 056 200 22 71
Pikettnummer während 24 Stunden/Tag: Tel. +41(56) 200 94 00

Erdgasversorgung

Rentnerinnen und Rentner, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Allgemeine Informationen, Merkblätter und Anmeldeformulare können bei der Gemeindezweigstelle SVA oder direkt hier bezogen werden.

Ruhe bewahren, aber nach dem Grundsatz handeln:
Alarmieren - Retten - Löschen

Alarmieren
- Telefon Nr. 118 wählen
- Namen und Adresse angegeben
- was ist passiert (Feuer, Unfall, anderes Ereignis)?
- wo ist es passiert (Strasse, Gebäude)? angeben
Anschliessend gefährdete Personen benachrichtigen und Türen und Fenster schliessen.

Retten
Menschen und Tiere retten. Nie ohne Atemschutzgeräte in rauchgefüllte Räume gehen = Erstickungsgefahr.

Löschen
Wenn möglich.

Feuerwehr Fislisbach

Bau und Planung, Badenerstrasse 30, 5442 Fislisbach, Tel. 056 483 01 11

Feuerpolizei

Gemäss Luftreinhalteverordnung sind die Gemeinden verpflichtet, alle zwei Jahre (Gasheizungen alle 4 Jahre, ab 2019) amtliche Kontrollen an den Feuerungsanlagen bis 1 Megawatt durchzuführen. Nach kantonaler Vorgabe gilt das Kalenderjahr als Messperiode. Für die Ausführung kann zwischen zwei Varianten gewählt werden:

Variante 1: Messung durch den amtlichen Feuerungkontrolleur

Schnyer Kaminfeger GmbH, Reusshaldeweg 9, 5608 Stetten, Telefon 056 496 12 12

Variante 2: Messung durch das Servicegewerbe

Voraussetzung: Der beauftragte Servicemonteur muss in der kantonalen Zulassungsliste für berechtigte Feuerungskontrolleure aufgeführt sein (Zulassungsliste bitte hier klicken). Erledigte Kontrollrapporte sind innert 20 Tagen, mit einer Vignette versehen, an den amtlichen Feuerungskontrolleur, Schnyder Kaminfeger GmbH, Reusshaldeweg 9, 5608 Stetten, zuzustellen.

Messungen, welche bis zum 31. Dezember einer Messperiode nicht durchgeführt wurden, bzw. bis zu diesem Zeitpunkt kein Kontrollrapport mit Vignette bei uns eingetroffen ist, werden durch den amtlichen Feuerungskontrolleur, Herr Kurt Schnyder, nachgemessen.

Weitere Auskünfte und Angaben zu den aktuellen Kontrollkosten erteilt Ihnen gerne die Schnyder Kaminfeger GmbH, Reusshaldeweg 9, 5608 Stetten, Telefon 056 496 12 12

Mehr Informationen

Ab dem 1. Januar 2014 braucht ein Feuerwerker für den Abbrand von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 und T2 einen sogenannten Verwenderausweis. Bei diesem Ausweis handelt es sich um einen Eidg. Fachausweis, welcher vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ausgestellt wird. Details dazu sind auf der Website ersichtlich.

Für den Bezug im Bereich der Kategorien 4 und T2 ist neu ab dem 1. Januar 2014 ein Erwerbsschein notwendig. Falls für den Abbrand eine Abbrandbewilligung erteilt wird, ist kein Erwerbsschein für den Bezug notwendig (Artikel 47 Absatz 5 SprstV).

Gestützt auf kantonale Grundlagen ist auch neu ab 1. Januar 2014 im Kanton Aargau der Abbrand von Feuerwerkskörper der Kategorie 4 und T2 der Bewilligungspflicht unterstellt. Diese Bewilligungen werden von der Kantonspolizei und der Gemeinde gemeinsam erteilt. Der Bewilligungsantrag ist an die Kantonspolizei zu richten.

Tierfunde sind oft sowohl für den Finder als auch für die suchende Person mit grossen Umtrieben verbunden. Glücklicherweise können die meisten entlaufenen Tiere schnell wieder ihrem Besitzer zugeordnet und übergeben werden. Können Tiere aber nicht innert einer gewissen Zeit an den Besitzer übergeben werden, müssen sie nach einer Bestimmung des Schweiz. Zivilgesetzbuches über Tierfunde einer kantonalen Meldestelle gemeldet werden (Art. 720a ZGB). Der Aarg. Tierschutzverein arbeitet ab dem 1. November 2007 eng mit der STMZ Schweiz. Tiermeldezentrale zusammen. Dadurch kann das Angebot der Meldestelle deutlich ausgebaut werden und die Vernetzung mit den Meldestellen anderer Kantone ist gesichert. Die Meldestelle für gefundene und vermisste Tiere im Kanton Aargau ist der Aarg. Tierschutzverein ATs, Steinenbühlstrasse 36, 5417 Untersiggenthal, Telefon 0900 980 020 (CHF 1.20/Min. zu gunsten der Tierschutzarbeit des ATs). Bürozeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr. Ausserhalb der Bürozeiten sowie an Sonn- und Feiertagen können Sie Fund- und Vermisstmeldungen von Tieren bei der STMZ Schweiz. Tiermeldezentrale aufgegeben werden. Vermisstmeldungen: Telefon 0900 357 358 (CHF 1.95/Min.) Fundmeldungen: Telefon 0848 357 358.

Aargauischer Tierschutzverein

Informationen zur Fischereibewilligung bitte hier klicken

Mit 7,6 km durch das Nah-Erholungsgebiet in Fislisbach und einer Zusatzschleife von 3,8 km durch den Fislisbacher Wald (Heitersberg) bietet die Gemeinde Fislisbach einen wunderschönen und abwechslungsreichen Fit-Trail an (Strecke bitte hier klicken).

Benützen Sie den Fit-Trail als Spaziergänger, Jogger, Walker und als Velofahrer und halten Sie sich dadurch fit und gesund - unter freiem Himmel und in der schönen Natur.

Als Naherholungsgebiet kommt dem Wald heute eine wichtige Bedeutung zu. Die sach- und fachgerechte Pflege des Waldes sowie der Unterhalt der Infrastrukturen wie Wege, Feuerstellen und Bänke ist aufwändig und kostspielig. Sinkende Erträge aus dem Holzverkauf und Beitragskürzungen von Bund und Kanton zwingen die Waldeigentümer neue Wege bei der Mittelbeschaffung zu gehen. Augrund dieser Ausgangslage wurde von der Ortbürgergemeinde Fislisbach das Projekt "Sponsoringmöglichkeiten für die Forstwirtschaft" lanciert. Privatpersonen, Institutionen, Firmen oder Vereine können als Sponsoren auftreten und die Ortsbürgergemeinde finanziell unterstützen.

Sponsoring für die Forstwirtschaft

Grabsteine können bei Erdbestattungen erst nach neun Monaten, bei Urnenbeisetzungen nach drei Monaten, gesetzt werden. Vorgängig ist dem Friedhofgärtner Johannes Melder, (johannes.melder@fislisbach.ch) oder Bauamt Fislisbach, Bernardastrasse 10, 5442 Fislisbach, ein Gesuch einzureichen, welches die Grössenmasse des Steines, das Material und die Bearbeitung enthält. Zudem ist eine Skizze im Massstab 1:10 beizulegen.

Todesfall / Bestattungswesen, weitere Fragen

Werden Wertgegenstände, welche den Wert von CHF 10.-- (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, aufgefunden, so sind diese bei der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal, Bremgartenstrasse 2, 5443 Niederrohrdorf oder beim Einwohnerdienst Fislisbach abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.

Fundbüro, konkrete Anfrage

Geburt im Spital
Geburten werden am Ort der Geburt registriert. Bei einer Geburt im Spital erlässt das zuständige Zivilstandsamt eine Mitteilung an die Heimat- und Wohnsitzgemeinde. Geburten, die zu Hause erfolgen, sind von den Angehörigen persönlich innert 3 Tagen unter Vorweisung des Familienbüchleins und Geburtsanzeigeformulares des Arztes oder der Hebamme dem regionalen Zivilstandsamt des Geburtsortes zu melden.

Geburt, weitere Fragen

Der Gemeindeammann steht nach Voranmeldung für die Sprechstunde zur Verfügung.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Telefon +41(56) 483 01 01 (Gemeindekanzlei) oder per eMail.

Gemeindeammann, Termin anfragen

Bitte nehmen Sie mit der Abteilung Bau und Planung, Telefon +41(56) 483 01 11, Kontakt auf.

Geräusche auf der Hauszuleitung, weitere Fragen

Arzt 24 Std. Notfall
Kantonsspital
5400 Baden

Notfallnummer Erwachsene 0844 844 500
Notfallnummer Kinder 0844 844 100
Telefon 056 486 21 11 (Zentrale)

Apotheke 24 Std. Notfalldienst
Apotheke Husmatt
5405 Baden-Dättwil

Telefon 056 493 00 18
E-Mail: apothekehusmatt@swissonline.ch
Website

Behinderte / Rollstuhl Verein Tixi Aargau
Fahrzeiten:
Montag - Freitag:  08.00 - 11.30 Uhr     13.30 bis 16.00 Uhr

Telefon 056 406 13 63
E-Mail: mail(at)tixi-ag.ch
Website

Rollstuhlfahrdienst
Postfach
5200 Brugg

Fahrzeiten:
Montag - Freitag:   9.00 - 11.30 Uhr, Bürodienst

Telefon 056 444 06 60
Website

Schweiz. Rotes Kreuz
Vermittlung von Notruf-Systemen, Besuchs-, Begleit- und Schreibdienst, Entlastungsdienst für pflegende Angehörige, Patientenverfügung, Autofahrdienst

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:   08.30 - 11.00 Uhr     13.30 - 16.00 Uhr

Mellingerstrasse 22
5400 Baden

Telefon 056 222 33 66
E-Mail: srk-baden(at)srkaargau.ch
Website

Spital
Kantonsspital Baden
5400 Baden

Telefon 056 486 21 11 (Zentrale)
Notfallnummer Erwachsene 0844 844 500
Notfallnummer Kinder 0844 844 100

Spitex Heitersberg
ist ein gemeinnütziger Verein mit öffentlichem Auftrag. Mit den professionellen Dienstleistungen stellt sie die Pflege und Unterstützung ihrer Klienten zu Hause sicher.

Schönbühlstrasse 1b
5442 Fislisbach 

Telefon 056 481 70 80
Website

Zahnarzt
Notfallnummer 0848 261 262

Bau und Planung, Badenerstrasse 30, 5442 Fislisbach, Telefon 056 483 01 11
Gewässerschutz

Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden, Telefon +41(56) 200 09 40
Grundbuch, weitere Informationen

Informationen zu zwölf verschiedenen Alltagsthemen wie Arbeit, Gesundheit oder Wohnen sowie Antworten auf Fragen wie „Wann und wo kann ich Abfall entsorgen?“, „Wo kann ich Deutsch lernen?“ oder „Wird mein ausländisches Diplom anerkannt?“. Das alles in 13 Sprachen, einfach formuliert, mit Links zu weiterführenden Informationen und geeigneten Auskunftsstellen finden auf der Internetseite hallo-aargau.ch

Weitere Informationen zur Integration finden Sie auf der Homepage des Departements Volkswirtschaft und Inneres bitte hier klicken

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch das Familiengericht Baden, Telefon 056 200 13 95, ausgestellt. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.

Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden, Tel. +41(56) 200 50 50
telefonischer Beratungsdienst Mo bis Fr 09.00 - 11.30 Uhr, Tel. +41(56) 200 50 70
persönliche Beratung nach telefonischer Vereinbarung, Tel. +41(56) 200 50 50

Hauseigentümerverband Aargau

Es gelten für die Hundehaltung folgende gesetzliche Bestimmungen:

Gebührenpflicht:

Für alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe zu entrichten.

  • Die Hundetaxe wird jährlich in Rechnung gestellt und bezieht sich auf die Periode vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres.
  • Die Gebühr beträgt CHF 120.00. Für Hunde, welche ab 1. November bis 30. April übernommen werden, die Hälfte.
  • Von der Hundetaxe befreit sind im Einsatz stehende Lawinen-, Katastrophen- und Flächensuchhunde gemäss Schweizerischem Verein für Such- und Rettungshunde, Blindenführhunde, Behindertenhunde, Schweisshunde und Diensthunde von Armee, Grenzwachtkorps oder Polizei (private Sicherheitsdienst-Hunde sind gebührenpflichtig). Der vorgeschriebene Nachweis ist den Einwohnerdiensten vorzulegen.
  • Hundemarken werden keine mehr abgegeben.

Hundehaltung:

  • Für Rassetypen, welche als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial eingestuft werden, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. Folgende Rassetypen gehören dazu: American Staffordshire Terrier, Bull Terrier/American Bull Terrier, American Bully, Staffordshire Bull Terrier, Pit Bull Terrier/American Pit Bull Terrier sowie Rottweiler. Auch dazu gehören alle Kreuzungstiere dieser Rassen und alle Hunde, deren Erscheinungsbild vermuten lässt, von einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial abzustammen. Weitere Informationen: Hier

Registrierungspflicht bei Amicus und bei den Einwohnerdiensten:
 

  • Ersthundehalter müssen vor Anschaffung des Hundes die geplante Hundehaltung bei den Einwohnerdiensten anmelden, damit die Registrierung als Hundehalter im Amicus vorgenommen werden kann. Weitere Infos: www.amicus.ch
  • Für die anschliessende Registrierung des Hundes/Zuweisung des Hundes zum Hundehalter im Amicus ist der Schweizer Tierarzt zuständig. Diese Registrierung/Zuweisung ist innert 10 Tagen nach Übernahme des Hundes zu veranlassen.
  • Die Anschaffung/Übernahme eines Hundes muss auch bei den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Die Frist dafür beträgt auch 10 Tage ab Übernahme des Hundes. Für die Registrierung sind Kopien des Heimtierausweises vorzulegen.
  • Änderungen der Personalien sowie der Adresse des Hundehalters sind innert 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden. Diese nehmen dann auch die Anpassung im Amicus vor.
  • Die Weggabe, die Ausfuhr eines Hundes ins Ausland sowie der Tod des Tieres müssen innert 10 Tagen dem Amicus sowie auch den Einwohnerdiensten gemeldet werden.

Pflichten der Hundehalter:

  • Der Hund muss so gehalten werden, dass er weder Menschen noch Tiere gefährdet oder übermässig belästigt.
  • Der Hund muss jederzeit unter Aufsicht und Kontrolle (Leinenpflicht auch im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli) gehalten werden.
  • Der Hundekot muss in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen aufgenommen und entsorgt werden, ansonsten droht eine Ordnungsbusse von CHF 100.00.

Registrierungspflicht bei Amicus und bei den Einwohnerdiensten:

  • Ersthundehalter müssen vor Anschaffung des Hundes die geplante Hundehaltung bei den Einwohnerdiensten anmelden, damit die Registrierung als Hundehalter im Amicus vorgenommen werden kann. Weitere Infos: www.amicus.ch
  • Für die anschliessende Registrierung des Hundes/Zuweisung des Hundes zum Hundehalter im Amicus ist der Schweizer Tierarzt zuständig. Diese Registrierung/Zuweisung ist innert 10 Tagen nach Übernahme des Hundes zu veranlassen.
  • Die Anschaffung/Übernahme eines Hundes muss auch bei den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Die Frist dafür beträgt auch 10 Tage ab Übernahme des Hundes. Für die Registrierung sind Kopien des Heimtierausweises vorzulegen.
  • Änderungen der Personalien sowie der Adresse des Hundehalters sind innert 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden. Diese nehmen dann auch die Anpassung im Amicus vor.
  • Die Weggabe, die Ausfuhr eines Hundes ins Ausland sowie der Tod des Tieres müssen innert 10 Tagen dem Amicus sowie auch den Einwohnerdiensten gemeldet werden.
  • Die Rechnungen für die Hundesteuer von CHF 120.--/Jahr werden im Mai versendet.

Hundekontrolle, konkrete Anfrage

Der Bewerber muss persönlich beim Einwohnerdienst vorsprechen (Minderjährige/Verbeiständete mit gesetzlichem Vertreter) und die alte Identitätskarte mitbringen. Ein Passfoto kann kostenlos beim Einwohnerdienst erstellt werden (nur digital, es ist kein Ausdruck von Passfotos möglich). Falls Sie bereits ein aktuelles Passfoto haben (nicht älter als 1 Jahr, gute Qualität, 0,5 cm Abstand vom Haaransatz bis zum Fotorand, neutraler Hintergrund, ohne Kopfbedeckung, keine Uniform, Blick geradeaus und Mund geschlossen), können Sie dieses mitbringen. Soll ein digitales Foto für die Identitätskarte verwendet werden, ist das Bild im Format JPEG/JPG mit der Mindestauflösung von 1980x1440 Pixel vor der persönlichen Vorsprache auf dem Einwohnerdienst per Email an einwohnerdienste@fislisbach.ch zu senden mit dem Vermerk des Verwendungszweckes und dem gewünschten Termin für die persönliche Vorsprache am Schalter des Einwohnerdienstes. Bei Verlust der alten IDK ist die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle mitzubringen.

Kosten einer Identitätskarte: CHF 70.- für Erwachsene, CHF 35.- für Kinder und Jugendliche
Gültigkeit der IDK: 10 Jahre für Erwachsene, 5 Jahre für Kinder und Jugendliche
Ausstellungsdauer: ca. 7-10 Tage

IncaMail – vertraulich und nachweisbar e-mailen

IncaMail ist eine Dienstleistung der Schweizerischen Post für den sicheren und nachweisbaren Versand von vertraulichen E-Mails. Die E-Mails werden verschlüsselt und sicher übermittelt, ohne, dass die Daten irgendwo gespeichert werden.

Über den Link IncaMail (virtueller E-Mail Briefkasten) können Sie dem Steueramt Fislisbach kostenlos ein vertrauliches Dokument oder eine E-Mail mit vertraulichen Daten schicken.

IncaMail - virtueller E-Mail Briefkasten bitte hier klicken

Kasinostrasse 25, 5000 Aarau

Telefon 823 41 13
Fax 062 823 41 17

Homepage der Integration Aargau

Der Verein Integration Aargau ist eine Anlaufstelle für Migrantinnen und Migranten, Schweizerinnen und Schweizer, Migrationsorganisationen, Schulen, Vereine, Verbände, Fach- und Beratungsstellen, Firmen, Gemeinden, Behörden und alle weiteren Institutionen und Interessierten, welche im Bereich Integration tätig sind.

Weitere Informationen der Anlaufstelle

Beratung + Therapie für Einzelpersonen (auch Jugendliche), (Ehe-)Paare und Familien, Zürcherstrasse 27, 5400 Baden
Telefonische Anmeldung: Mo bis Fr 8.00 bis 9.00 Uhr

Ehe-Beratungsstelle

Verein Web for Migrants, c/o Sociolution
Funkstrasse 114
Postfach 186
3084 Wabern b.ei Bern

Telefon 031 961 46 47
E-Mail: web-for-migrants(at)sociolution.ch
Website

Beratungszentrum Bezirk Baden
Jugend - Sucht - Früherfassung
Mellingerstrasse 30
5400 Baden

Telefon +41(56) 200 55 77

Mo, Mi, Do und Fr 10.00 bis 18.00 Uhr
Di 12.30 bis 18.00 Uhr

Jugend- und Drogen-Beratungsstelle

Beratung - Information - Projekt
mit Schwerpunkt auf familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Limmatauweg 18g, 5408 Ennetbaden, Tel. +41(56) 222 01 03

Kinder- & Familien-Beratungsstelle

www.kinderbetreuung-schweiz.ch

Kleintierkadaver bis max. 200 kg: bei der Regionalen Tierkörpersammelstelle,
Im Grund 10, 5405 Dättwil
Öffnungszeiten: 24 Stunden, Mo - So
nur aus Haushaltungen, keine gewerbliche Entsorgung, ohne Verpackung im Container deponieren

Haustiere: beim Werkhof (Bernardastrasse) Tel. 056 493 27 31

Grosstiere: bei der GZM Extraktionswerk AG, Industriering 24, 3250 Lyss, Tel. 032 387 47 87 / ausserhalb der Bürozeit Tel. 032 384 33 33

Kadaverbeseitigung

Kaminfeger, Brandschutzbeauftragter, Feuerungskontrolleur
Schnyder Kaminfeger GmbH, Reusshaldeweg 9, 5608 Stetten, Tel. 056 496 12 12

Mehr Informationen zum Kaminfeger / Brandschutz / Feuerungskontrolle bitte hier kicken

Ambulatorium Baden
Haselstrasse 1
Postfach 605
5401 Baden

Telefon +41(56) 461 99 50
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst

Suchen Sie eine gute Betreuung für Ihr Kind. Die nachfolgenden Suchplattformen helfen Ihnen dabei.
Plattform der Kinderbetreuung des Kantons Aargau

Plattform der Kinderbetreuung der Schweiz

Website der Babysitting-Community

Verein «Die Tagesfamilie»
Der Verein «Die Tagesfamilie» setzt sich seit 1990 für eine professionelle, individuelle familienergänzende Kinderbetreuung in qualifizierten Tagesfamilien in den Bezirken Aarau, Baden, Bremgarten, Brugg, Kulm, Laufenburg, Rheinfelden und Zurzach ein.
Er ermöglicht Eltern eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit einem Betreuungsangebot, welches auf sie zugeschnitten ist. Die Tageseltern sind Angestellte des Vereins «Die Tagesfamilie» und profitieren so z.B. von den vertraglichen und finanziellen Regelungen, von den Weiterbildungsangeboten und den umfassenden Versicherungsabdeckungen.
Eltern, welche einen familiären Betreuungsplatz für ihr/e Kind/er suchen oder Frauen und Männer, welche Interesse an einer Anstellung als Tagesmutter/-vater haben, können sich telefonisch an die Vermittlerin Martina Müller unter 079 646 06 02 oder per Email m.mueller(at)dietagesfamilie.ch, wenden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.dietagesfamilie.ch

Eine Kindesanerkennung ist notwendig, wenn der leibliche Vater des Kindes nicht mit dessen Mutter verheiratet ist. Die Kindesanerkennung kann beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt des Wohnortes oder Heimatortes des Vaters oder der Mutter oder des Geburtsortes des Kindes erfolgen. Das für Fislisbach zuständige Regionale Zivilstandsamt Mellingen informiert über die Beschaffung der notwendigen Dokumente.

Kindesanerkennungen, weitere Fragen

Die Gemeinde Fislisbach ist Mitglied des Gemeindeverbandes ARA Rehmatte.
Die Kläranlage befindet sich im Ortsteil Müslen, auf dem Gemeindebann Birmenstorf.
ARA Rehmatte Tel. 056 493 17 79
Präsident Gemeindeverband ARA Rehmatte Peter Huber, Tel. 056 493 47 89

Kläranlage Rehmatte

Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei, Telefon +41(56) 483 01 01 oder per eMail gemeindekanzlei(at)fislisbach.ch

Zuständig ist das Amt für Verbraucherschutz, Obere Vorstadt 14,5000 Aarau, Tel. 062 835 30 20

Lebensmittelkontrolle

Das Leumundszeugnis wird durch den Einwohnerdienst ausgestellt und kann nicht per eMail bestellt werden.
Bitte bestellen Sie dieses über den Online Schalter (bitte hier klicken). Vielen Dank.

Bitte melden Sie Liegenschaftsverkäufe der Finanzverwaltung, damit die Ablesung des Wasserzählers veranlasst werden kann.

Liegenschaftsverkäufe, Meldung an Finanzverwaltung

Sunrise UPC Gmbh
Postfach
8021 Zürich

Hotline 0800 668 866
Website

Weitere Informationen der Genossenschaft Elektra Fislisbach zum Datennetz (bitte hier klicken)

Niederlenzerstrasse 27
5600 Lenzburg

Tel. +41(62) 888 10 38

Rechtsberatung:
Mo und Di 8.00 bis 12.00 Uhr, Do 14.00 bis 19.00 Uhr, Sa 9.00 bis 12.00 Uhr

Mieterverband

Schlichtungsbehörde für Miete + Pacht
Rütistrasse 3
5400 Baden

Tel. +41(56) 200 12 30
telefonische Auskünfte Mi 14.00 - 16.30 Uhr

Mietwesen und Schlichtungsbehörden

Für militärische Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Kreiskommando in Aarau.

Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB)
Kreiskommando, Personelles
Rohrerstrasse 7
Postfach
5001 Aarau

Telefon:  062 835 31 10
Email:  kreiskdo.amb(at)ag.ch
Website: www.ag.ch/dgs

Aufgebotsplakat 2022 bitte hier klicken

Mehr Informationen zu den Tagesstrukturen/Mittagstisch in Fislisbach bitte hier klicken

Mobil sein ohne ein Auto zu besitzen, das bietet die Mobility CarSharing Schweiz auch in Fislisbach an. Das System funktioniert denkbar einfach: Fahrzeug auswählen, rund um die Uhr reservieren, in Selbstbedienung abholen und in Kombination mit dem öffentlichen Verkehr nutzen. Beim Gemeindehaus Fislisbach, Badenerstrasse 30 steht Ihnen ein Auto von 3'000 anderen in der ganzen Schweiz zur Verfügung. Weitere Auskünfte erteilt direkt die Mobility Carsharing Schweiz, Telefon 0848 824 812

Mobility Carsharing Schweiz

Melden Sie Netzstörungen im Stromnetz per Telefon +41(56) 470 26 62. 

Website der Genossenschaft Elektra Fislisbach

In der Gemeinde Fislisbach existieren zwei Notfalltreffpunkte. Die beiden Notfalltreffpunkte befinden sich beim Gemeindehaus, Badenerstrasse 30, und beim Eingang zur Zivilschutzanlage Leematten (Schulanlage Leematten / Seite Schulhausweg).
Mehr Informationen bitte hier klicken

Schweiz. Rotes Kreuz Kanton Aargau
Mellingerstrasse 22
5400 Baden

Telefon 0848 012 012
E-Mail: srk-baden(at)srkaargau.ch

Daten und Informationen bitte hier klicken

Regelmässiges Nachtparkieren auf öffentlichem Grund ist gebührenpflichtig. Die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal verkauft die entsprechenden Parkkarten.

Parkkarten, weiter zum Reglement

Der Passbewerber sowie der Bewerber eines Kombiangebotes (Pass und Identitätskarte) muss den neuen Pass/die neuen Ausweise via Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch (062 835 19 28) beim Passamt in Aarau beantragen. Anschliessend ist eine persönliche Vorsprache nach vorgängiger Terminvereinbarung nötig. Bei der persönlichen Vorsprache ist der zu ersetzende Ausweis vorzulegen. Falls der alte Ausweis nicht mehr aufgefunden werden kann, muss eine Verlustanzeige bei der Polizei beantragt und zur persönlichen Vorsprache mitgenommen werden. Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und umfassend Verbeiständete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss. Anschliessend wird die Identität geprüft, die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen Daten erfasst und die Gebühr für den Ausweis einkassiert. Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel zehn Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständigen Behörden.

Webseite des Ausweiszentrums

Foto - Mustervorlage

Merkblatt

Stadtpolizei Baden
Lokal: Vereinslokal des Pilzvereins Baden am Schadenmühleplatz, 5400 Baden

Öffnungszeiten

August:   22. + 23. / 29. + 30. + 31.      17.00 – 18.00 Uhr

September:    Montag bis Freitag         17.00 – 18.00 Uhr
                    Samstag und Sonntag    17.00 – 19.00 Uhr

Oktober:
Montag bis Sonntag                             17.00 – 18.00 Uhr

Pilzkontrollstelle

optimale Busverbindungen in Richtung Baden, Bremgarten, Kantonsspital Baden, Mellingen und Mutschellen

Busverbindungen

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Seit 2017 wird das Prämienverbilligungsverfahren online abgewickelt.

Bis am 30. September 2022 wird den möglicherweise anspruchsberechtigten Personen von der SVA Aargau ein Anmeldecode für die Internetanmeldung zugeschickt, welcher sechs Wochen gültig ist. Personen, die keinen Code erhalten haben und der Meinung sind, Anspruch auf Verbilligungsbeiträge 2023 zu haben, können ab  Oktober 2022 über die Website www.sva-ag.ch/pv einen Code nachbestellen.

Die Antragsfrist für Verbilligungsbeiträge für das Jahr 2023 läuft am 31. Dezember 2022 ab – danach kann kein Antrag auf Prämienverbilligung 2023 mehr gestellt werden.

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung im Kanton Aargau sind unter www.sva-ag.ch/pv oder von den Fachpersonen der SVA Aargau, Telefon 062 836 82 97 erhältlich.

Bahnhofstrasse 28
5001 Aarau
Tel: 058 775 10 50
E-Mail: aarau@proinfirmis.ch
Website
10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Diverse Veranstaltungen zwischen dem 15. Mai und dem 15. Juni 2024, mehr Informationen bitte hier klicken.

Der aargauische Anwaltsverband erteilt fachkompetente Rechtsauskünfte. Löst einfachere Rechtsprobleme. Nennt zuständige Stellen/Behörden im Rahmen einer unentgeltlichen Kurzbesprechung durch einen aargauischen Rechtsanwalt.

Die unentgeltliche Rechtsberatung findet jeden 1. Montag des Monats von 16.30 bis 17.30 Uhr im Gemeindehaus, Besprechungszimmer 'Buechberg', 1. Stock, statt.

Daten der URA (bitte hier klicken)

Sammelstelle für Grubengut, Altmetall, Nesspressokapseln und EPS (expandierter Polystyrol-Hartschaum) im Werkhof (Bernardastrasse)
Jeden Mittwoch:  1. April - 30. September: 16.00 - 18.00 Uhr
                          1. Oktober - 31. März: 16.00 - 17.00 Uhr
Jeden 1. Samstag in den geraden Monaten von 10.00 - 12.00 Uhr

Entsorgungsstelle für Gifte, Chemikalien und Medikamente:
Rückgabe an die Verkaufstellen oder an die

TopPharm Damian Apotheken und Drogerien AG, Zentrum Gugger, Badenerstr. 5c, Fislisbach
andere Abfälle siehe Abfuhrkalender

Guggerplatz im Zentrum Gugger:
Bau und Planung (Gemeindehaus, 1. Stock)
Telefon 056 483 01 15 oder bauundplanung(at)fislisbach.ch

kath. Kirchgemeindehaus und Vereinshaus
Pfarrei-Sekretariat (Do- und Fr-Nachmittag)
Telefon 056 493 11 66 oder Reservationstermine www.kathpfarreifislisbach.ch

Schulanlage Leematten
Die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Anlagen werden nur Vereinen und Institutionen  zur Verfügung gestellt.
Bau und Planung (Gemeindehaus, 1. Stock)
Telefon 056 483 01 15 oder bauundplanung@fislisbach.ch

Schützenhaus
Claudia Meier, Unterm Holz 5e, 5212 Hausen Tel. 079 664 72 08 oder schuetzenstube(at)sg-fislisbach.ch

Waldhütte
Einwohnerdienste (Gemeindehaus, Hochparterre)
Telefon 056 483 01 41 oder http://reservation.fislisbach.ch

- Birmenstorferstrasse

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag   8.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 19.00 Uhr
Samstag   8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Sammelstelle beim Werkhof (Bernardastrasse 10) für Altmetall, Batterien, Grubengut, Nespressokapseln und EPS (expandierter Polystyrol-Hartschaum), Leuchtmittel

Jeden Mittwoch 1. April - 30. September von 16.00 - 17.30 Uhr
  1. Oktober - 31. März von 16.00 - 17.00 Uhr
Jeden 1. Samstag in den geraden Monaten von 10.00 - 12.00 Uhr

Entsorgungsstelle für Gifte, Chemikalien und Medikamente:
Den jeweiligen Verkaufsstellen zurückbringen oder an die TopPharm Damian Apotheke, Zentrum Gugger in Fislisbach
Andere Abfälle siehe im Abfuhrkalender

Erreichbar mit dem Postauto, gute Radwegverbindung, grosser gebührenpflichtiger Parkplatz

Website der SBB

Seit dem 1. August 2003 gehören die Einwohnergemeinden Fislisbach, Birmenstorf, Birrhard, Mägenwil, Mellingen Mülligen und Wohlenschwil dem Verband Kleinregionale Schiessanlage Mühlescheer an.
Weitere Informationen entnehmen Sie aus den Satzungen des Gemeindeverbandes

Satzungen des Gemeindeverbandes Kleinregionale Schiessanlage Mühlescheer

Über unsere Mitgliedschaft beim Verein Fachstelle für Schuldenfragen Aargau (FSA) haben alle EinwohnerInnen unserer Gemeinde Zugang zur Fachstelle des Vereins an der Laurenzenvorstadt 90 in Aarau. Die ersten drei Beratungsstunden sind unentgeltlich und reichen in der Regel aus, um Ziele zu erarbeiten. Bei einer allfälligen Schuldensanierung wird ein sozialverträgliches Honorar verrechnet.

Die Fachstelle für Schuldenfragen erledigt bei einer Schuldensanierung vieles auf dem Korrespondezweg und zieht für kontaktintensive Aufgaben wie die Begleitung, Budgetüberwachung oder Lohnverwaltung geeignete kommunale oder regionale Stellen bei. Die Besuche in Aarau beschränken sich dadurch auf 2 bis 3 Mal während der Dauer einer Sanierung.

Die FSA ist unter der Telfonnummer 062 822 82 11 von Montag bis Freitag von 08.30 - 12.00 Uhr erreichbar und vergibt Termine nach Absprache.

Website der Budget- und Schuldenberatung AG-SO

Regionalstelle Baden
Badstrasse 15
5400 Baden

Telefon +41 (62) 835 40 20
EMail: Schulpsychologischer Dienst
Website

Per 1. Mai 2010 tratt das Bundesgesetz 'Zum Schutz vor Passivrauche' in Kraft. Das Ziel ist die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen. Daher wurde das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, verboten. Zudem wurden die Anforderungen an Raucherlokale und Raucherräume (Fumoirs) geregelt.

Passivraucherschutz - Kanton Aargau

Die Reservationen des Schützenstube, Oberrohrdorferstrasse, erfolgt durch Claudia Meier, Unterm Holz 5e, 5212 Hausen Tel. 079 664 72 08

oder Schützenhaus, Oberrohrdorferstrasse

Selbsthilfe Zentrum Aargau
Rain 6, 5000 Aarau

Telefon 056 203 00 20
E-Mail: info(at)selbsthilfezentrum-aargau.ch
Website

Telefonische Auskunft und Beratung
Dienstag 10.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr

Auch ausserhalb dieser fixen Zeiten ist das Zentrum teilweise besetzt.

Der SRRB ist eine Organisation, deren Mitglieder sich sozial und gesellschaftspolitisch für die Senioren engagieren.

Seine Ziele sind: 

  • die Interessen der Senioren zu vertreten
  • ihre Bedürfnisse bewusst zu machen und sie für Altersfragen zu sensibilisieren
  • die Solidarität zwischen den Generationen zu fördern

Der SRRB organisiert öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltungen. Er prüft die Angebote und Konzepte zum Wohl aller Senioren der Region, dies auch im Auftrag von Behörden und Institutionen. Er bietet den Mitgliedern eine Plattform, um ihre Anliegen einzubringen.
In Arbeits- und Gesprächsgruppen pflegen Mitglieder des SRRB den Kontakt. Sie setzen sich mit Themen der Gesellschaft und der Kultur auseinander oder engagieren sich in der Freiwilligenarbeit.

Seniorenrat Region Baden
5400 Baden
E-Mail: info(at)srrb.ch
Website

Soziale Dienste Fislisbach
Badenerstrasse 30
5442 Fislisbach

Telefon: 056 483 01 61
E-Mail: info(at)sozialedienste.ch
Website

Beratung bei persönlichen, familiären und finanziellen Fragen. Es werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene beraten. Der Soziale Dienste weist Personen, wenn notwendig oder von ihnen gewünscht, an spezifische Fachstellen weiter oder arbeitet mit diesen Stellen zusammen. Ausserdem werden auf dem Sozialdienst Gesuche um Sozialhilfe entgegengenommen und durch die Gemeinde beschlossen.

Dienstleistungen Soziale Dienste, Anfrage

Bauernspielgruppe Heugümper
Standort: Kollerhof, Im Bodenacher 562, 5443 Niederrohrdorf
Kontaktperson: Christina Lüscher
Telefon 056 496 82 93
www.heugumper.ch

Spielgruppe Fislisbach
Kontaktperson: Ruth Giger
E-Mail: info(at)spielgruppe-fislisbach.ch
Website: www.spielgruppe-fislisbach.ch

Waldspielgruppe Eicheblatt
Kontaktperson: Lucienne Eichenberger
waldspielgruppe-eicheblatt(at)gmx.ch
www.eicheblatt.ch

Schönbühlstrasse 1b
5442 Fislisbach

Telefon 056 481 70 80
Fax 056 481 70 81
Email: info(at)spitex-heitersberg.ch
Homepage: www.spitex-heitersberg.ch

Ambulatorium gemäss telefonischer Voranmeldung

National einheitliche Telefonnummer der Non-Profit-Spitex-Organisationen: Telefon 0842 40 20

Mellingerstrasse 19
5400 Baden

Tel. +41(56) 200 83 20
Stadtbibliotek Baden

Interessiert Sie die Höhe Ihrer persönlichen Steuerbelastung? Möchten Sie Vergleiche zu anderen Gemeinden vornehmen? Sie können die zu erwartenden Steuern online berechnen lassen. Sie wechseln dafür zur Website des Kant. Steueramtes (www.ag.ch/steuern). Die Steuerfüsse der Gemeinde Fislisbach setzen sich für das Jahr 2024 wie folgt zusammen: Kantonssteuern 112%, Gemeindesteuern 109%, Kirchensteuer Römisch katholisch 19%, Evangelisch reformiert 20%, Christkatholisch 20%.

Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.

Steuerinkasso, weitere Fragen

Sie können die Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung via Internet (bitte hier klicken) beantragen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Steuererklärung, konkrete Anfrage

Der Versand der Steuererklärungen an die Steuerpflichtigen erfolgt jeweils in der ersten Februarhälfte. Grund dafür ist der zeitliche Aufwand für die Erstellung der Easy-Tax-CD, die erst nach Vorliegen der zu integrierenden Kursliste der ESTV erfolgen kann. Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember des Steuerjahres ihren Wohnsitz im Kanton Aargau hatten. Das Steuerformular steht im Einklang zur Wegleitung und zeigt mit klaren Hinweisen und Anregungen auf, wie das Ausfüllen des Steuererklärungformulars vereinfacht werden kann. Bitte denken Sie daran: Je genauer die Steuererklärung ausgefüllt wird und je vollständiger sie samt den Hilfsblättern sowie den erforderlichen Belegen eingereicht wird, umso weniger besteht Anlass für die Steuerbehörden weitere Abklärungen vorzunehmen.

Steuererklärung, konkrete Anfrage

Die Steuerpflichtigen haben die Möglichkeit, ihre mit EasyTax 2023 ausgefüllte Steuererklärung übers Internet an das zuständige Gemeindesteueramt zu übermitteln. Die detaillierten Informationen zu diesem Verfahren sind in den Steuererklärungsunterlagen enthalten.

Steuerklärung, konkrete Anfrage

Zuviel bezahlte Steuern werden direkt auf ein Konto ausbezahlt. Zu diesem Zweck wurden bei allen Steuerpflichtigen die Kontoangaben erhoben. Es kann im EasyTax oder in der Steuererklärung bestätigt oder geändert werden. Sobald eine Kontoverbindung bekannt ist, fällt das bisherige Verfahren mit dem violetten Postcheck (ASR) weg.

Rückerstattung; konkrete Anfrage

Bestellen Sie bei der Finanzverwaltung Einzahlungsscheine für die Steuern. Vereinbaren Sie mit der Finanzverwaltung die Raten zu Beginn des Steuerjahres, damit verhindern Sie unnötige Mahnungen und Betreibungskosten.

Einzahlungsscheine online bestellen

Die Steuererklärungen werden vom Steueramt laufend bearbeitet. Grundsätzlich gilt; je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht wird, desto schneller erhält man die definitive Steuerrechnung. Verzögerungen kann es geben, wenn das Wertschriftenverzeichnis abgewartet werden muss. Dieses wird durch das Kant. Steueramt überprüft und freigegeben. Auch andere steuerliche Sachverhalte können eine schnelle Verarbeitung verzögern. Sollten Sie noch keine definitive Steuerveranlagung erhalten haben, informieren Sie sich beim Steueramt. Das Dossier wird so rasch als möglich bearbeitet oder Sie werden über das weitere Vorgehen in Kenntnis gesetzt.

Definitive Steuerrechnung, konkrete Anfrage

Jedes Jahr im Februar werden die provisorischen Steuerrechnungen versandt. Diese werden auf Basis der letzten Veranlagungen erstellt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind. Sollte Ihre Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, können Sie ein Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung anfordern. Ihre Steuerrechnung wird dann angepasst.

Steuerrechnung; Hilfsblatt für provisorische Rechnung

Nur der eigene Steuerregisterauszug kann bezogen werden. Sie können ihn hier online bestellen. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf dem Steueramt abgeholt werden oder wird per Post zugestellt.

Steuerregisterauszug bestellen

Die Einsprache ist schriftlich innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an die Steuerkommission zu richten (per Briefpost). Details über das Vorgehen entnehmen Sie der Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite der Steuerveranlagung. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.

Weitere Informationen, Wegleitungen und Merkblätter finden Sie unter www.ag.ch/steuern

Steuerveranlagung, konkrete Anfrage

Die Website www.steuern-easy.ch hat sich zum Ziel gesetzt, Jugendlichen das Thema Steuern näher zu bringen. Auf www.steuern-easy.ch können sich die Jugendlichen selbständig mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Diese Wissensseite erklärt das komplexe Steuerwesen auf eine einfache Art und Weise. Die Jugendlichen können interaktiv und auf spielerische Art eine Steuererklärung für eine von fünf Charakteren ausfüllen.

c/o Gemeindekanzlei
5408 Ennetbaden

Telefon 056 200 06 01
Email gemeindekanzlei(at)ennetbaden.ch

Unterstützung bedürftiger Schüler/-innen, Studentinnen und Studenten, die in Baden, Ennetbaden, Birmenstorf, Ehrendingen, Fislisbach, Freienwil, Gebenstorf, Neuenhof, Obersiggenthal, Turgi und Wettingen Wohnsitz haben, für den Besuch einer Mittelschule (inkl. Berufsmittelschulen), Fachhochschule, Hochschule, Universität oder einer anderen gleichwertigen Ausbildung nach Abschluss der Volksschule.

Kontaktstelle: Departement Bildung, Kultur und Sport, Sektion Stipendien, Bachstrasse 15, 5001 Aarau, Tel. 062 835 22 70

Stipendien

Die BZPplus bietet jeden Dienstag von 13.00 bis 14.30 Uhr an der Mellingerstrasse 30 oder über 056 / 200 55 77 eine offene Suchtsprechstunde an.
Mehr Informationen der Angebote bitte hier klicken

Todesfälle von Einwohnern in Fislisbach sind möglichst rasch dem Bestattungsamt zu melden, welches die Angehörigen bei der Organisation der Bestattung unterstützt.

Todesfälle, welche in Fislisbach eintreten, sind möglichst rasch dem Bestattungsamt zu melden. Vorerst ist aber unverzüglich ein Arzt aufzubieten, der den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Das Bestattungsamt organisiert die Einsargung, den Transport und die Bestattung. An den Wochenenden und den Feiertagen besteht ein Pikettdienst (Feiertage: Hinweis auf 056 483 01 01 / Wochenenden: 079 275 36 65).

Sie sind innerhalb von Fislisbach umgezogen? Vergessen Sie nicht, Ihre neue Wohnadresse innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten mitzuteilen. Dies kann mit dem eUmzug (bitte hier klicken) schnell und einfach online erledigt werden. Falls ein eUmzug nicht möglich ist, bitten wir Sie sich persönlich mit Angabe der neuen Adresse und des Umzugsdatums bei den Einwohnerdiensten umzumelden. Bitte bringen Sie den neuen Mietvertrag mit.

Melden Sie den Wegzug aus Ihrer bisherigen Wohnung und den Zuzug in Ihre neue Wohnung schriftlich an die Genossenschaft Elektra Fislisbach, Schulstr. 1b, 5442 Fislisbach oder per Telefon unter +41(56) 470 20 33. Benützen Sie die Formulare "Meldeformular Wegzug" und "Meldeformular Zuzug", welche auf der Website der Genossenschaft Elektra Fislisbach bereitstehen.

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Es muss ein Ausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden.

Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen ist der Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden beim Zivilstandsamt in Mellingen, Telefon +41(56) 481 88 80, beglaubigt.

Wir bitten Sie unter Telefon 056 483 01 01 oder per Email einen Termin zu vereinbaren. Vielen Dank.

Kosten:

  • Unterschriftsbeglaubigungen: CHF 15.--
  • Beglaubigung von Dokumenten: CHF 10.--

Unterschrifts-/Dokumentbeglaubigung, weitere Fragen

Nehmen Sie mit dem Sozialdienst Kontakt auf. Es werden Unterlagen und Angaben zur persönlichen und finanziellen Situation benötigt.

Unterstützung (finanzielle), konkrete Anfrage

Für gefundene Fahr- und Motorfahrrädern ist die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal, Bremgartenstrasse 2, 5443 Niederrohrdorf, Tel. 056 485 66 66, zuständig.

Weitere Infos zur Fahrradfahndung bitte hier klicken

Velo-/Mofa-Fund, weitere Fragen

Die Reservation des Vereinshauses, Dorfstrasse 13, erfolgt durch das Pfarreisekretariat, Telefon 056 493 11 66 (Donnerstag- und Freitagnachmittag ) oder per Email theres.mock(at)kathpfarreifislisbach.ch

Vereinshaus

Wurden Ihr Fahrrad oder Mofa gestohlen?
Vielleicht wurde Ihr Fahrzeug durch Passanten gefunden und abgegeben. Unter nachfolgendem Link können Sie in der Datenbank der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal Ihr Fahrrad, Mofa oder FäG (Fahrzeug ähnliches Gerät) möglicherweise wieder finden (bitte hier klicken). Ebenfalls erhalten Sie auf alle nützlichen Infos bezüglich Vorgehen oder Meldeerstattung bei dem Verlust der Fahrzeuges.

Prävention, Begleitung und Orientierung für Kinder & Jugendliche, Eltern und Angehörige -
kostenlos und vertraulich 24/7 - Hotline 116 000
Website

Formulare für die Visumserteilung sind bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland erhältlich. Das Formular ist durch den Antragsteller und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung vom Einwohnerdienst visieren lassen.

Visum, noch Fragen?

Gesuch für den Waffenerwerbsschein bitte hier klicken

Die Waldhüttenvermietung kann übers Internet oder über den Einwohnerdienst, Telefon 056 483 01 41, erfolgen. Die Waldhütte bietet Platz für ca. 70 Personen. Strom, Wasser, Heizung, Küche mit Geschirrspüler und Keramikkochfeld sowie Innen- und Aussencheminée etc. sind vorhanden. Die Benützungsgebühr für FislisbacherInnen beträgt CHF 170.--, Auswärtige bezahlen CHF 250.--.

Reservation Waldhütte Fislisbach

Wasserbezüge ab Hydranten sind bewilligungspflichtig. Nehmen Sie vorgängig mit der Abteilung Bau und Planung Kontakt auf.

Wasserbezüge ab Hydranten, weitere Fragen

Wasserhärte: 26 - 35 ° fH
Waschempfehlung mit 2 Komponenten:

  • Basiswaschmittel für "über 25° fH"
  • Bleichmittel (nur bei Bedarf)

Waschempfehlung mit 3 Komponenten:

  • Basiswaschmittel für 0 - 15° fH
  • Enthärter für "über 25° fH"
  • Bleichmittel (nur bei Bedarf)

Wasserhärte, weitere Fragen

Telefon an:
Andreas Arnold, Brunnenmeister, Telefon 079 506 65 25 (wird ausserhalb der Bürozeit weitergeleitet)

Roger Kamber, Leiter Bau & Planung mit Leitung Fachbereich Tiefbau / Brunnenmeister-Stellvertreter, Bau und Planung, Gemeindehaus, Fislisbach
Tel. 056 483 01 14 (während der Bürozeiten)

Wasserleitungsbruch, weitere Fragen

Der Preis für Frischwasser beträgt zur Zeit CHF 0.90/m3, der Preis für Abwasser CHF 1.70/m3 (zuzügl. die jeweiligen MwSt-Sätze). Details und die Gebühren für Hausanschlüsse können dem "Abwasser- Wasser- und Strassenreglement" oder dem "Reglement zur Finanzierung der Erschlissungsanlagen" entnommen werden.

Die Wasserzähler werden per Ende September abgelesen. Die Zählerableserinnen sind zwischen mitte August und September im Dorf unterwegs und auf Zutritt zu den Liegenschaften angewiesen.

Wasserzählerablesung, weitere Fragen

Sie ziehen aus Fislisbach weg? Vergessen Sie nicht, sich bei den Einwohnerdiensten abzumelden und innert 14 Tagen bei der neuen Wohngemeinde anzumelden.

Nutzen Sie die Möglichkeit und melden Sie Ihren Wegzug schnell und einfach mit eUmzug  (bitte hier klicken)

Ziehen Sie in einen anderen Kanton, auf der Plattform kantonswechsel.ch entnehmen Sie die wichtigsten Informationen bei einem Umzug in einen neuen Kanton.

Melden Sie den Wegzug schriftlich an die Genossenschaft Elektra Fislisbach, Schulstr. 1b, 5442 Fislisbach oder per Telefon unter 056 470 20 33. Benützen Sie das Formular "Meldeformular Wegzug", welche auf der Website der Genossenschaft Elektra Fislisbach, bereitsteht.

Jedes Jahr werden im Kanton Aargau rund 2‘200 Tiere, hauptsächlich Rehe, Füchse und Dachse, auf den Strassen angefahren. Wer ein Wildtier mit seinem Fahrzeug anfährt, muss dies umgehend melden – entweder der Kantonspolizei via Tel. 117 oder direkt dem zuständigen Jagdaufseher. Aus Jagdkreisen wurde nun ein App für iPhones und Android-Geräte entwickelt, das den Standort des Benutzers ermittelt und direkt die Telefonnummer des zuständigen Jagdaufsehers anzeigt. Die App ist kostenlos.

Website der Prowildtierschutz bitte hier klicken

Christoph Stutz
Mobil:  079 440 38 54
Telefon: 056 493 50 88

René Hug                     
Mobil:  079 634 04 09
Telefon: 056 493 32 20             

Franz Meier
Mobil:  079 519 87 13
Telefon: 056 493 43 08                       

 

 

Aufseher

 

Aufseher-Stv.

 

2. Aufseher-Stv                

Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen einmalige Anlässe ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen. Das Gesuch ist jedoch mindestens 10 Tage vorher direkt online auszufüllen und der Abteilung Bau und Planung, Badenerstrasse 30, 5442 Fislisbach zu senden.

Melde- und Bewilligungspflicht für Lebensmittelbetriebe

Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

Stundungsgesuch, weitere Fragen

Wer nach Fislisbach zieht, muss sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten anmelden. Zuvor müssen Sie sich in der bisherigen Wohngemeinde abmelden. Schweizer Bürger haben für die Anmeldung den Heimatschein (ab 18 Jahren) zu hinterlegen sowie einen Ausweis (IDK/Pass), den Mietvertrag / Untermietvertrag / Kaufvertrag, einen Krankenkassennachweis (Karte oder Police) und das Familienbüchlein (falls vorhanden) vorzuweisen. Ausländer haben den Pass/Identitätskarte und den Ausländerausweis mitzubringen sowie einen Mietvertrag / Untermietvertrag / Kaufvertrag und das Familienbüchlein (falls nicht vorhanden die Eheurkunde und Geburtsscheine) vorzuweisen.

Nutzen Sie die Möglichkeit und melden Sie Ihren Zuzug schnell und einfach mit eUmzug

 

Melden Sie den Zuzug schriftlich an die Genossenschaft Elektra Fislisbach, Schulstr. 1b, 5442 Fislisbach oder per Telefon unter +41(56) 470 20 33. Benützen Sie das Formular 'Meldeformular Zuzug', welches auf der Website der Genossenschaft Elektra Fislisbach, bereitsteht.

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