Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Herzlich Willkommen in Fislisbach!

Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Zuzugsdatum. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zuvor bei der letzten Wohngemeinde abmelden müssen. Nutzen Sie den eUmzug (bitte hier klicken)  für die Abmeldung in der letzten Wohngemeinde so wie die Anmeldung in Fislisbach. Vom eUmzug (bitte hier klicken) können Schweizer Staatsangehörige so wie EU/EFTA Bürger profitieren. Für Drittstaatsangehörige ist der eUmzug nur innerkantonal möglich. Ist der eUmzug nicht möglich, nehmen wir Ihre Anmeldung gerne am Schalter entgegen.

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige

  • Pass / Identitätskarte
  • Heimatschein (Erwachsene ab 18 Jahren)
  • Familienbüchlein (bei Verheirateten mit Kindern)
  • Geburtsschein (Bei nicht verheirateten Eltern)
  • Scheidungsurteil (Wenn geschieden mit Kindern)
  • Krankenkassennachweis (Karte / Police)
  • Mietvertrag / Untermietvertrag / Kaufvertrag

Ausländische Staatsangehörige

  • Pass / Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Geburtsschein / Abstammungsurkunde
  • Eheschein (wenn verheiratet)
  • Scheidungsurteil (wenn geschieden)
  • Krankenkassennachweis (Karte / Police)
  • Mietvertrag / Untermietvertrag / Kaufvertrag
  • Arbeitsvertrag (wenn berufstätig)