Invasive Neophyten wie «Einjähriges Berufkraut», «Nordamerikanische Goldruten», «Sommerflieder», «Drüsiges Springkraut», «Aufrechte Ambrosie» und andere sind verbotene Pflanzen, da sie dichte Bestände bilden und so die einheimische Flora verdrängen. Zudem können sie gesundheitliche Probleme auslösen.

Der Werkhof unternimmt grosse Anstrengungen, um die Neophyten in Fislisbach zurückzudrängen. Grundstückeigentümer werden gebeten, bei der Bekämpfung der Neophyten mitzuhelfen und diese jeweils vor deren Blüte zu vernichten.

Die Pflanzen dürfen keinesfalls kompostiert und sollen nicht der Grünabfuhr mitgegeben werden, sondern sind mit der Kehrichtabfuhr zu entsorgen. Die Gemeinde ist bereit, die Pflanzen unentgeltlich mit der Kehrichtabfuhr mitzunehmen. Betroffene Personen setzen sich bitte diesbezüglich zu den Arbeitszeiten mit dem Werkhof (Tel. 056 493 27 31 / Mail: johannes.melder(at)fislisbach.ch) in Verbindung.

Gemeinsam gegen das Einjährige Berufkraut - Infoblatt
Bekämpfung Einjähriges Berufkrauf - Merkblatt

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