Sind Sie innerhalb der Gemeinde umgezogen?

Die gesetzliche Meldefrist beträgt 14 Tage ab Umzugsdatum. Ihren Umzug können Sie bequem online über den eUmzug (bitte hier klicken) oder persönlich am Schalter melden.

Wir benötigen dazu folgende Unterlagen:          

  • Amtlichen Ausweis
  • Mietvertrag / Untermietvertrag / Kaufvertrag1
    1Der Mietvertrag bzw. Kaufvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Miet-/ Kaufpreis) müssen nicht kopiert werden oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden.