Steuererklärung 2023 - Mahngebühren im Steuerwesen

Für die Steuererklärung 2023 (Abgabefrist bis 31. März 2024) und Bezahlung der Steuern 2024 (Fälligkeit 31. Oktober 2024) müssen folgende Mahngebühren fakturiert werden:

  • Erste Mahnung Steuererklärung          CHF 35
  • Zweite Mahnung Steuererklärung        CHF 50
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv)        CHF   35
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv)      CHF 100

Sollten Sie die Steuererklärung in den nächsten Tagen nicht einreichen können, kann ein Gesuch um Fristerstreckung für die Steuererklärung übers Internet, per Telefon (056 483 01 31) oder per Mail (steueramt(at)fislisbach.ch) an das Steueramt in Fislisbach eingereicht werden.

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