Nachführung der amtlichen Vermessung - Gewährung des Zutritts auf Privatgrundstücke für den Nachführungsgeometer

05.03.2025
Bild Gemeindhaus

Das kantonale Vermessungsamt hat den Nachführungsgeometer Kreis Baden, Steinmann Ingenieur Geometer AG, Baden, mit der Bearbeitung der Homogenisierung der Gebäude in der Gemeinde Fislisbach beauftragt. Ziel ist es, die Daten der amtlichen Vermessung (AV) auf einem möglichst realitätsnahen, aktuellen Zustand zu halten. In diesem Zusammenhang wurden Veränderungen auf diversen Grundstücken gegenüber dem Datensatz der AV festgestellt. Diese sind, wenn sie den Richtlinien für die Erfassung entsprechen, in den Plänen und Akten der AV nachzuführen. Die Arbeiten werden im März und April 2025 ausgeführt. Grundstückeigentümer sind gemäss Art. 20 des Bundesgesetzes über Geoinformation verpflichtet, die im Auftrag des Bundes und der Kantone handelnden Amtspersonen und beauftragte Dritte beim Erheben und Nachführen von Geobasisdaten zu unterstützen. In diesem Sinne wird darum gebeten, den Mitarbeitenden des Nachführungsgeometers Steinmann Ingenieur Geometer AG den Zutritt zu den Grundstücken für die AV zu gewähren. Fragen werden gerne durch die Steinmann Ingenieur Geometer AG, Baden, beantwortet.