Für die Steuererklärung 2024 (Abgabefrist bis 31. März 2025) und Bezahlung der Steuern 2025 (Fälligkeit 31. Oktober 2025) müssen folgende Mahngebühren fakturiert werden:
- Erste Mahnung Steuererklärung CHF 35
- Zweite Mahnung Steuererklärung CHF 50
- Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) CHF 35
- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) CHF 100
Sollten Sie die Steuererklärung in den nächsten Tagen nicht einreichen können, kann ein Gesuch um Fristerstreckung für die Steuererklärung übers Internet, per Telefon (056 483 01 31) oder per Mail (steueramt(at)fislisbach.ch) an das Steueramt in Fislisbach eingereicht werden.