Aufgrund des stark zunehmenden Verkehrsaufkommens und die daraus resultierenden Parkplatzprobleme ist im Herbst 1993 in der Gemeinde Fislisbach das ‚Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund‘ eingeführt worden. In letzter Zeit hat die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal bei den durchgeführten Kontrollen festgestellt, dass nachts wieder vermehrt Fahrzeuge ohne entsprechende Bewilligung auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Der Gemeinderat möchte deshalb der Bevölkerung die Bestimmungen des geltenden Reglements in Erinnerung rufen.
Fahrzeugbesitzer haben für jedes ihrer Fahrzeuge (inkl. Geschäftswagen), das auf öffentlichem Grund während der Nacht und für längere Dauer abgestellt wird, bei der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal um eine Bewilligung nachzusuchen. Die Bewilligung beinhaltet jedoch keinen Anspruch für einen bestimmten Parkplatz. Die Bewilligungsgebühren betragen monatlich:
- für Personenwagen sowie für Anhänger CHF 30.00
- für Lieferwagen bis 3.5 t Gesamtgewicht CHF 50.00
- für Lastwagen über 3.5 t Gesamtgewicht sowie CHF 100.00 für deren Anhänger
Die Gebühr ist im Voraus für die Dauer von 6 Monaten zu entrichten. Der Gemeinderat dankt den Fahrzeugbesitzern für die Beachtung der geltenden Regelung
Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund