Zurückschneiden von Bäumen + Sträuchern - Einhalten der Abstandsvorschriften

Mit den wärmeren Temperaturen spriessen auch wieder die Bäume und Sträucher. Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 109 BauG).
Folgende Mindestvorschriften sind jederzeit einzuhalten:

  • Der Rückschnitt hat bis mindestens auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
  • Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 m, über Fahrstrassen bis auf 4.50 m Höhe freigehalten werden.
  • An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen.
  • Überhängende oder bodendeckende Pflanzen sind von Rand- und Wassersteinen zu beseitigen, damit die Reinigungsarbeiten nicht behindert werden.
  • Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind frei zugänglich und sichtbar zu halten.

Im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten dankt die Gemeinde den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.

Zurück zur Übersicht