Hundehaltung - Hundekot gehört nicht auf Felder und Wege

Die Hundehalter werden gebeten, ihre Hunde nicht auf landwirtschaftlichen Grundstücken versäubern zu lassen. Hundekot gefährdet die Gesundheit von Kühen und anderen Nutztieren. Der Hund muss jederzeit unter Aufsicht und Kontrolle (Leinenpflicht auch im Wald und am Waldrand) gehalten werden.

Der Hundekot muss in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen, Wegen und Plätzen - und damit auch auf Waldwegen - aufgenommen und entsorgt werden, ansonsten droht eine Ordnungsbusse. Auf dem Gemeindegebiet von Fislisbach stehen zahlreiche Robidog-Behälter zur Verfügung, wo der Hundekot richtig entsorgt werden kann.

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