Hundehaltung - Leinenpflicht bis 31. Juli 2024

Von April bis Juli brauchen Vögel, Amphibien, Insekten und alle wild lebenden Säugetiere besonderen Schutz, da sie in dieser Zeit ihren Nachwuchs aufziehen. Diese vier Monate sind die 'Kinderstube der Natur'.

Die Hunde sind deswegen im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli 2024 an der Leine zu führen. Die temporäre Leinenpflicht ist eine gesetzliche Vorschrift und im ganzen Kanton gültig.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Website des Kantons Aargau.

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