Hundehaltung -Registrierungspflicht bei "Amicus" und bei den Einwohnerdiensten

Hund

Ersthundehalter müssen vor Anschaffung des Hundes die geplante Hundehaltung bei den Einwohnerdiensten anmelden, damit die Registrierung als Hundehalter im "Amicus" vorgenommen werden kann. Weitere Infos: www.amicus.ch

Für die anschliessende Registrierung des Hundes/Zuweisung des Hundes zum Hundehalter im "Amicus" ist der Schweizer Tierarzt zuständig. Diese Registrierung/Zuweisung ist innert 10 Tagen nach Übernahme des Hundes zu veranlassen.

Die Anschaffung/Übernahme eines Hundes muss auch bei den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Die Frist dafür beträgt auch 10 Tage ab Übernahme des Hundes. Für die Registrierung sind Kopien des Heimtierausweises sowie der Sachkundenachweise vorzulegen.

Änderungen der Personalien sowie der Adresse des Hundehalters sind innert 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu melden. Diese nehmen dann auch die Anpassung im "Amicus" vor.

Die Weggabe, die Ausfuhr eines Hundes ins Ausland sowie der Tod des Tieres müssen innert 10 Tagen dem "Amicus" sowie auch den Einwohnerdiensten gemeldet werden.

Gesetzliche Bestimmung zur Hundehaltung bitte hier klicken

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