Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates sowie des Vizeammanns am 22. Oktober 2023 - Bekanntgabe der angemeldeten Kandidaten

Laut amtlicher Publikation vom 25. Mai 2023 findet infolge des Rücktritts von Vizeammann Andreas Mahler am 22. Oktober 2023 die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates sowie des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 3. März 2024 erfolgen.
Bis zum Ablauf der Anmeldefrist von Freitag, 8. September 2023, 12.00 Uhr, wurden folgende Kandidaten form- und fristgerecht angemeldet als:
(Klammervermerk: Partei/Gruppierung, welche die Anmeldung eingereicht hat)
a)    Mitglied des Gemeinderates
Es sind keine Wahlvorschläge eingegangen.

b)    Vizeammann (alphabetisch)
•    Bertschi Simone, 1981, von Gontenschwil AG und Ennetbaden AG, Zelglistr. 35; (-/-)
•    Schott Christoph, 1973, von Meinisberg BE, Feldstr. 31c; (-/-)

Die angemeldeten Kandidaten werden den Stimmberechtigten zusammen mit dem Wahlzettel zur Kenntnis gebracht. Im ersten Wahlgang kann jede mit Wohnsitz in der Gemeinde Fislisbach wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Als Vizeammann kann eine Person nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird respektive bereits Mitglied des Gemeinderates ist (§ 27a GPR). Bei Gemeinderatswahlen ist die stille Wahl im ersten Wahlgang ausgeschlossen; eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.
Die Wahlunterlagen werden den rund 3'600 Stimm- bzw. Wahlberechtigten gegen Ende September 2023 zusammen mit den Wahlunterlagen der National- und Ständeratswahlen zugestellt. Bei Gemeinderatswahlen wird das Wahlbüro nicht wie bei sonstigen Abstimmungen und Wahlen durch den Gemeindeammann und Gemeindeschreiber, sondern durch einen gewählten Stimmenzähler geleitet.
 

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