Gemäss Entscheid des Grossen Rats des Kantons Aargau sind für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen seit 2019 Gebühren in Rechnung zu stellen. Für die Steuererklärung 2025 (Abgabefrist bis 31. März 2026) und Bezahlung der Steuern 2026 (Fälligkeit 31. Oktober 2026) müssen folgende Mahngebühren fakturiert werden:
- Erste Mahnung Steuererklärung CHF 35
- Zweite Mahnung Steuererklärung CHF 50
- Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) CHF 35
- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) CHF 100
Sollten Sie die Steuererklärung in den nächsten Tagen nicht einreichen können, kann ein Gesuch um Fristerstreckung für die Steuererklärung übers Internet gestellt werden. Die diesbezügliche "eFristen-Online"-Anwendung finden Sie unter www.ag.ch/steuern. Zur elektronischen Einreichung eines Fristerstreckungsgesuches benötigen Sie Ihre Adressnummer, Geburtsdatum und Mailadresse. Der Code auf der Steuererklärung ist nicht mehr zwingend erforderlich. Selbstverständlich können Fristerstreckungsgesuche auch weiterhin telefonisch 056 483 01 31 oder per Mail steueramt(at)fislisbach.ch eingereicht werden.