In diesen Tagen wird die Steuererklärung 2024 verschickt. Die Software «EasyTax 2024» steht auf der Website des kant. Steueramtes zum Download bereit. Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner sind gebeten, die Steuererklärung bis 31. März 2025 einzureichen, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni 2025. Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni 2025 keine Mahnungen. Bis dahin müssen grundsätzlich für Fristerstreckungen keine Gesuche gestellt werden. Gesuche für Fristen nach dem 30. Juni 2025 können unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt, die sich auf der Steuererklärung oberhalb der Postanschrift befindet. Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2024 erfolgen ab dem 1. Juli 2025 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer).
Steuererklärungsdienst für ältere Menschen:
Die Pro Senectute Aargau unterstützt ältere Menschen zu günstigen Konditionen beim Ausfüllen von einfachen Steuererklärungen. Die Dienstleistung wird von kompetenten Fachpersonen bei den Auftraggebenden zu Hause erbracht. Die Tarife orientieren sich am jeweiligen steuerbaren Einkommen und Vermögen. Bei Fragen ist die Pro Senectute, Beratungsstelle Bezirk Baden unter Tel. 056 203 40 80 oder baden@ag.prosenectute.ch erreichbar. Selbstverständlich hilft das Gemeindesteueramt allen Steuerpflichtigen bei Fragen und Anliegen rund um das Thema Steuern gerne weiter.