Anhaltend heisses Wetter kann trotz vereinzelter lokaler Gewitterregen zu einer erheblichen Waldbrandgefahr führen. Insbesondere am Nationalfeiertag entstehen leider nicht nur Freudenfeuer, sondern alljährlich auch schwere Unfälle und Schadenfeuer. Feuern im Freien ist nur dort erlaubt, wo keine Gefährdung für die Umgebung besteht. Jede Feuerstelle im Freien ist bis zum vollständigen Erlöschen der Glut zu beaufsichtigen. Im Umgang mit Feuerwerk sind insbesondere folgende Gebote zu beachten:
- Die Rauchverbote im Bereich der Verkaufsstände sind strikte einzuhalten;
- Die Gebrauchsanweisung für das Feuerwerk soll vor dem Abbrennen durchgelesen und genau eingehalten werden;
- Raketen sind aus gut verankerten Flaschen oder Röhren abzufeuern;
- Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von unbeaufsichtigten Kindern;
- Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Wäldern, Kornfeldern, Gebäuden und Menschenansammlungen abgebrannt werden. Es ist für einen angemessenen Sicherheitsabstand zu sorgen.
Im Weiteren sind allfällige Publikationen von Kanton und Bund zur aktuellen Gefahrenlage und deren Massnahmen einzuhalten. Der Gemeinderat dankt für die Beachtung dieser Hinweise und wünscht der Bevölkerung eine ungetrübte Bundesfeier.