Ortsbürgerwald - Gartenabfälle und Zierpflanzen schaden dem Wald

Neophyten

Viele exotische Zierpflanzen bereichern unsere Gärten. Geraten sie in den Wald, kann das jedoch fatale Folgen haben. Zahlreiche Zierpflanzen haben bei uns keine natürlichen Konkurrenten, breiten sich leicht über den Gartenzaun hinaus aus und verdrängen wertvolle heimische Arten oder verschleppen Krankheiten und Schädlinge. Besonders betroffen davon ist der Wald.

Gelangen die sogenannten Neophyten mit den Gartenabfällen direkt in den Wald, wird es mancherorts schwierig und teuer, sogar unmöglich, die einmal ausgewilderten wuchernden Fremdlinge wieder zu stoppen. Unkontrolliert wachsen solche Pflanzen zu neuen, dichten Beständen heran und nehmen einheimischen Pflanzen, besonders jungen Bäumchen, den Platz und das Licht weg. Damit bedrängen sie die Naturverjüngung, wie sie in vielen Wäldern praktiziert wird, also das eigenständige Nachwachsen der verschiedenen heimischen Baumarten. Dies ist aber wichtig für einen gesunden, starken und klimafitten Wald, der all seine Leistungen erbringen kann.

Gartenabfälle, wie Rückschnitt der Hecke, Rasenschnitt oder Topfballen der verblühten Balkondekoration, gehören nicht in den Wald. Die Ablagerung solcher Materialien im Wald ist verboten. Dieses Material gehört in die Grünabfuhr (Daten siehe Abfuhrkalender). Neophyten müssen sogar der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Weitere Informationen sind abrufbar unter www.waldschweiz.ch/schweizer-wald/aktuell/ saisontipps/braeteln-im-wald.html .

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