Definitive Steuerrechnung
Steuererklärung mit EasyTax
Steuererklärung, Einreichung
Steuererklärung; Gegenwartsberechnung
Steuerberechnung
Provisorische Steuerrechnung
Steuerregisterauszug
Steuerveranlagung / Rechtsmittel "Einsprache"
Definitive Steuerrechnung
Die Steuererklärungen werden vom Steueramt laufend bearbeitet. Grundsätzlich gilt; je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht wird, desto schneller erhält man die definitive Steuerrechnung. Verzögerungen kann es geben, wenn das Wertschriftenverzeichnis abgewartet werden muss. Dieses wird durch das Kant. Steueramt überprüft und freigegeben. Auch andere steuerliche Sachverhalte können eine schnelle Verarbeitung verzögern. Sollten Sie noch keine definitive Steuerveranlagung erhalten haben, informieren Sie sich beim Steueramt. Das Dossier wird so rasch als möglich bearbeitet oder Sie werden über das weitere Vorgehen in Kenntnis gesetzt.
Definitive Steuerrechnung, konkrete Anfrage
Steuererklärung mit EasyTax
Für das Ausfüllen der Steuererklärung wird gratis ein PC-Programm angeboten. Das Programm führt in einem Frage-Antwort-System durch die Steuererklärung. So sparen Sie Zeit und können sicher sein, dass alle erforderlichen Angaben eingetragen sind.
Das Programm ist mandantenfähig, d.h. es kann für das Ausfüllen mehrerer Steuererklärungen verwendet werden. Die Daten können abgespeichert werden und stehen für Wiederbearbeitung oder die nächste Steuererklärung als Grundlage zur Verfügung.
Den Anwenderinnen und Anwendern von EasyTax wird die neue EasyTax-CD jeweils zusammen mit der neuen Steuererklärung zugestellt. Die übrigen Steuerpflichtigen können das Programm weiterhin unter der Internet-Adresse www.steuern.ag.ch herunterladen oder als CD beim Gemeindesteueramt beziehen.
Steuererklärung, Einreichung
Der Einreichungstermin für die Steuererklärung ist für unselbstständige Erwerbende auf den 31. März festgelegt. Falls eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist, muss ein schriftliches Fristverlängerungsgesuch eingereicht werden. Fristerstreckungsgesuche werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht im gewünschten Umfang bewilligt werden.
Keine Antwort bedeutet somit Genehmigung des Fristerstreckungsgesuches.
Steuererklärung, konkrete Anfrage
Steuererklärung; Gegenwartsberechnung
Der Versand der Steuererklärungen an die Steuerpflichtigen erfolgt jeweils in der ersten Februarhälfte. Grund dafür ist der zeitliche Aufwand für die Erstellung der Easy-Tax-CD, die erst nach Vorliegen der zu integrierenden Kursliste der ESTV erfolgen kann. Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember des Steuerjahres ihren Wohnsitz im Kanton Aargau hatten. Das Steuerformular steht im Einklang zur Wegleitung und zeigt mit klaren Hinweisen und Anregungen auf, wie das Ausfüllen des Steuererklärungformulars vereinfacht werden kann. Bitte denken Sie daran: Je genauer die Steuererklärung ausgefüllt wird und je vollständiger sie samt den Hilfsblättern sowie den erforderlichen Belegen eingereicht wird, umso weniger besteht Anlass für die Steuerbehörden weitere Abklärungen vorzunehmen.
Steuererklärung, konkrete Anfrage
Steuerberechnung
Interessiert Sie die Höhe Ihrer persönlichen Steuerbelastung? Möchten Sie Vergleiche zu anderen Gemeinden vornehmen? Sie können die zu erwartenden Steuern online berechnen lassen. Sie wechseln dafür zur Homepage des Kant. Steueramtes (www.steuern.ag.ch). Die Steuerfüsse der Gemeinde Fislisbach setzen sich ab dem Jahr 2012 wie folgt zusammen: Kantonssteuern 109 %, Gemeindesteuern 98 %, Kirchensteuer Römisch katholisch 17 %, Evangelisch reformiert 20 %, Christkatholisch 20 % (die definitive Steuerrechnung 2011 wird noch mit dem Steuerfuss von 102 % verrechnet).
Provisorische Steuerrechnung
Jedes Jahr im Februar werden die provisorischen Steuerrechnungen versandt. Diese werden auf Basis der letzten Veranlagungen erstellt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind. Sollte Ihre Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, können Sie ein Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung anfordern. Ihre Steuerrechnung wird dann angepasst.
Steuerrechnung; Hilfsblatt für provisorische Rechnung
Steuerregisterauszug
Nur der eigene Steuerregisterauszug kann bezogen werden. Sie können ihn hier online bestellen. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf dem Steueramt abgeholt werden oder wird per Post zugestellt.
Steuerregisterauszug bestellen
Steuerveranlagung / Rechtsmittel "Einsprache"
Die Einsprache ist schriftlich innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an die Steuerkommission zu richten (per Briefpost). Details über das Vorgehen entnehmen Sie der Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite der Steuerveranlagung. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.
Weitere Informationen, Wegleitungen und Merkblätter finden Sie unter www.steuern.ag.ch.
Steuerveranlagung, konkrete Anfrage










