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Rauchen - Schutz vor Passivrauchen

    Fragen und Antworten zu Gesetz und Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen

    Fragen und Antworten zu Gesetz und Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen


    Zum Schutz vor Passivrauchen

    Per 1. Mai 2010 tratt das Bundesgesetz 'Zum Schutz vor Passivrauche' in Kraft. Das Ziel ist die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen. Daher wurde das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, verboten. Zudem wurden die Anforderungen an Raucherlokale und Raucherräume (Fumoirs) geregelt.

     

    Merkblatt zum Passivrauchen in Gastronmiebetrieben