Abstimmungen und Wahlen
Amtliches Publikationsorgan
Einbürgerung - erleichtert
Einbürgerung - ordentlich
Erbenbescheinigung
Erbenverzeichnis
Grundbuchauszüge
Gemeindeammann, Sprechstunden
Mitwirkung in Kommissionen
Schiessanlage
Strafregisterauszug - Online Bestellung
Unterschriften und Dokumente beglaubigen
Abstimmungen und Wahlen
Detaillierte Informationen zu den bevorstehenden Abstimmungen und Wahlen sowie die Ergebnisse der vergangenen Abstimmungen und Wahlen können Sie hier einsehen.
Urnenöffnungszeiten
Jeweils am Hauptabstimmungstag (Sonntag) sind die Abstimmungs-Urnen zwischen 09.00 Uhr und 10.00 Uhr im Gemeindehaus geöffnet.
Abstimmungstermine
Sämtliche Abstimmungsdaten können Sie hier einsehen.
Vorschriften für die Stimmabgabe
Briefliche Stimmabgabe:
Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder beim Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei der brieflichen Stimmabgabe muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzettel mindestens vier Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.
Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten:
- der Stimmrechtausweis ist zu unterschreiben;
- die Stimm- oder Wahlzettel sind in das Stimmzettelkuvert zu legen und dieses zuzukleben;
- das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis sind in das Antwortkuvert zu legen;
- das Antwortkuvert ist zuzukleben und rechtzeitig der Gemeindekanzlei zuzustellen.
Persönliche Stimmabgabe:
Die persönliche Stimmabgabe erfolgt zu den Urnenöffnungszeiten im Gemeindehaus. Es ist möglich, dass sich Ehegatten (ausschliesslich) sowie eingetragene Partnerschaften für die Stimmabgabe vertreten. In diesem Fall muss der Stimmrechtsausweis von dem Ehegatten, der sich vertreten lässt, unterzeichnet werden.
Abstimmungen/Wahlen, weitere Fragen
Amtliches Publikationsorgan
Die Aargauer Zeitung (AZ) und der Reussbote sind die Publikationsorgane der Gemeinde Fislisbach.
Amtliches Publikationsorgan, weitere Fragen
Einbürgerung - erleichtert
Die erleichterte Einbürgerung des ausländischen Ehepartners einer Schweizerin oder eines Schweizers setzt insbesondere voraus, dass sie/er
- insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat
- seit einem Jahr in Fislisbach wohnt
- seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger lebt
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet.
Erleichterte Einbürgerung, weitere Fragen und Anforderung Gesuch
Einbürgerung - ordentlich
Wohnsitzvoraussetzungen von Ausländern:
- 12 Jahre in der Schweiz (die Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
- 5 Jahre im Kanton Aargau
- 3 Jahre bis zur Gesuchstellung ununterbrochen am Wohnort (=Einbürgerungsgemeinde)
Eingebürgert kann nur werden, wer
- in die schweizerischen und aargauischen Verhältnisse eingegliedert ist
- mit den schweizerischen und aargauischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
- die schweizerische Rechtsordnung beachtet und die öffentlichen und privaten Pflichten erfüllt
- die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.
Einbürgerung, weitere Fragen und Anforderung Gesuch
Erbenbescheinigung
Die Erbenbescheinigung ist beim Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden, Telefon 056 200 13 13 anzufordern. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, eine solche Erbgangsurkunde schriftlich oder telefonisch zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigter bestellen und haben sich entsprechend auszuweisen.
Erbenverzeichnis
Das Erbenverzeichnis ist eine Aufstellung über alle gesetzlichen Erben. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, ein solches Verzeichnis schriftlich oder telefonisch bei der Gemeindekanzlei Fislisbach, Telefon 056 483 01 01, zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigter bestellen und haben sich entsprechend auszuweisen.
Die Kosten betragen mindestens CHF 25.--.
Grundbuchauszüge
Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden, Tel. 056 200 09 40
Grundbuch, weitere Informationen
Gemeindeammann, Sprechstunden
Der Gemeindeammann steht in der Regel am Montag zwischen 15.00 und 16.00 Uhr für die Sprechstunde zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Tel. 056 483 01 01 (Gemeindekanzlei) oder per eMail.
Gemeindeammann, Termin anfragen
Mitwirkung in Kommissionen
Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei. Sie werden dann in eine Warteliste aufgenommen.
Mitwirkung in Kommissionen, Meldung an Gemeindekanzlei
Schiessanlage
Seit dem 1. August 2003 gehören die Einwohnergemeinden Fislisbach, Birmenstorf, Birrhard, Mägenwil, Mellingen Mülligen und Wohlenschwil dem Verband Kleinregionale Schiessanlage Mühlescheer an.
Weitere Informationen entnehmen Sie aus den Satzungen des Gemeindeverbandes
Satzungen des Gemeindeverbandes Kleinregionale Schiessanlage Mühlescheer
Unterschriften und Dokumente beglaubigen
| Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Es muss ein Ausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind Gemeindeschreiber und Gemeindeammann oder deren Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden beim Zivilstandsamt in Mellingen, Tel. 056 481 88 80, beglaubigt. Kosten: - Unterschriftsbeglaubigungen: CHF 15.-- - Beglaubigung von Dokumenten: CHF 15.-- |
Unterschrifts-/Dokumentbeglaubigung, weitere Fragen










