Steuern, Ratenzahlungen
Hunderegistrierung
Steuerbezug (Inkasso)
Zahlungsschwierigkeiten Steuern
Zahlungskonditionen der Steuern 2010
Steuern, Ratenzahlungen
Bestellen Sie bei der Finanzverwaltung Einzahlungsscheine für die Steuern. Vereinbaren Sie mit der Finanzverwaltung die Raten zu Beginn des Steuerjahres, damit verhindern Sie unnötige Mahnungen und Betreibungskosten.
Einzahlungsscheine online bestellen
Hunderegistrierung
Die Registrierung des Hundes ist auf dem Einwohnerdienst vorzunehmen. Mit der Eintragung des Hundes wird gewährleistet, dass dessen Herkunft jederzeit festgestellt werden kann. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist dem Einwohnerdienst Meldung zu erstatten. Einzulösen sind Hunde, welche das Alter von drei Monaten erreicht haben. Die Rechnungen für die Hundesteuer von CHF 115.--/Jahr werden im Mai versendet.
Hundekontrolle, konkrete Anfrage
Steuerbezug (Inkasso)
Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.
Zahlungsschwierigkeiten Steuern
Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Stundungsgesuch, weitere Fragen
Zahlungskonditionen der Steuern 2010
bis 30. April - Skonto 0.75%
nach dem Zahlungsdatum, Verzugszins 5.5%
Vergütungszins 1.5%
Eine allfällige Verzugszinsrechnung wird erstellt, nachdem sämtliche Steuerausstände eines Steuerjahres beglichen wurden. Bei Wegzug sind die Steuern 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Zahlungskonditionen, konkrete Anfrage










