Adressauskünfte
Handlungsfähigkeitszeugnis
Identitätskarte (ID) für Schweizer
Leumundszeugnis
Umzug / Wegzug - Meldung per Post
Umzug innerhalb der Gemeinde
Visum, Besuchsaufenthalter aus visumspflichtigen Ländern
Waldhütte
Wegzug
Zuzug
Adressauskünfte
Es werden keine telefonischen Adressauskünfte erteilt. Adressanfragen haben schriftlich auf dem Postweg oder per Fax (nicht aber per eMail) zu erfolgen. Es ist ein Interessennachweis beizulegen.
Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch den Einwohnerdienst ausgestellt und kann nicht per eMail bestellt werden. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.
Identitätskarte (ID) für Schweizer
Der Bewerber muss persönlich beim Einwohnerdienst vorsprechen (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter) , ein neues Passfoto (3,5 x 4,5 cm gross, 0,5 cm Abstand vom Haaransatz bis zum Fotorand, ohne Kopfbedeckung, keine Uniform und Blick geradeaus, Mund geschlossen, kein Lachen erlaubt) und die alten Ausweise mitbringen. Bei Verlust der alten ID ist die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle mitzubringen.
Fotos von Jugendlichen und Erwachsenen können direkt beim Einwohnerdienst ausgestellt werden.
Kosten: 4 Fotos CHF 12.-
Kosten einer Identitätskarte:
CHF 70.- Erwachsene, CHF 35.- Kinder
Gültigkeit der ID
10 Jahre Erwachsene, 5 Jahre für Kinder und Jugendliche.
Ausstellungsdauer: ca. 2 Wochen
Leumundszeugnis
Das Leumundszeugnis wird durch den Einwohnerdienst ausgestellt und kann nicht per eMail bestellt werden. Melden Sie sich bitte beim Einwohnerdienst.
Umzug / Wegzug - Meldung per Post
Adressänderungen und Abmeldungen können auch schriftlich (nicht aber per eMail) entgegengenommen werden. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich das genaue Ab-/Ummeldedatum, die neue Adresse sowie die exakte Wohnungsbezeichnung (Anzahl Zimmer, Stockwerk, Vor-/Nachmieter). Die anderen Dokumente sind im Original beizulegen. (siehe unter Wegzug resp. Umzug innerhalb der Gemeinde)einwohnerdienste@fislisbach.ch
Umzug / Wegzug - Meldung per Post, Weitere Fragen
Umzug innerhalb der Gemeinde
Adressänderungen sind innerhalb von 14 Tagen dem Einwohnerdienst zu melden. Schweizer haben den Niederlassungsausweis mitzubringen, Ausländer den Ausländerausweis. Beachten Sie unseren Hinweis unter Umzug / Wegzug - Meldung per Post.
Visum, Besuchsaufenthalter aus visumspflichtigen Ländern
Formulare für die Visumserteilung sind bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland erhältlich. Das Formular ist durch den Antragsteller und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung vom Einwohnerdienst visieren lassen.
Waldhütte
Reservationen unter reservation.fislisbach.ch oder beim Einwohnerdienst, Tel. 056 483 01 41. Die Waldhütte bietet Platz für ca. 70 Personen. Strom, Wasser, Heizung, Küche mit Geschirrspüler und Keramikkochfeld sowie Innen- und Aussencheminée etc. sind vorhanden. Die Benützungsgebühr für FislisbacherInnen beträgt CHF 170.--, Auswärtige bezahlen CHF 250.--.
Wegzug
Die Abmeldung hat beim Einwohnerdienst unter Abgabe der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung zu erfolgen. Ausländer haben den Ausländerausweis vorzulegen. Beachten Sie unseren Hinweis unter Umzug / Wegzug - Meldung per Post
Zuzug
Bei einem Zuzug hat innerhalb von 14 Tagen die persönliche Anmeldung beim Einwohnerdienst zu erfolgen. Schweizer Bürger haben den Heimatschein oder den Heimatausweis zu hinterlegen sowie einen Ausweis (IDK, Führerausweis), den Mietvertrag, einen Krankenkassennachweis und das Familienbüchlein (falls vorhanden) vorzuweisen. Ausländer haben den Reisepass und den Ausländerausweis mitzubringen sowie ebenfalls einen Mietvertrag, einen Krankenkassennachweis und das Familienbüchlein (falls nicht vorhanden Eheurkunde und Geburtsscheine der Kinder) vorzuweisen. Neueintretende Schülerinnen und Schüler sind beim Schulsekretariat (Telefon 056 493 10 80) anzumelden. Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet den Zuzug von Mietern zu melden.










