Alle anzeigen / Alle verbergen
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Abfallentsorgung, Wann?
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Graugut jeden Dienstag
Grüngut jeweils montags, Daten siehe Abfuhrkalender
Die Graugut- und Grüngutentsorgung in Fislisbach ist gebührenpflichtig.Abfallentsorgung, weitere Infos
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Abstimmungen und Wahlen
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Detaillierte Informationen zu den bevorstehenden Abstimmungen und Wahlen sowie die Ergebnisse der vergangenen Abstimmungen und Wahlen können Sie hier einsehen.
Urnenöffnungszeiten
Jeweils am Hauptabstimmungstag (Sonntag) sind die Abstimmungs-Urnen zwischen 09.00 Uhr und 10.00 Uhr im Gemeindehaus geöffnet.
Abstimmungstermine
Sämtliche Abstimmungsdaten können Sie hier einsehen.
Vorschriften für die Stimmabgabe
Briefliche Stimmabgabe:
Die briefliche Stimmabgabe kann per Post oder beim Briefkasten der Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei der brieflichen Stimmabgabe muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzettel mindestens vier Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.
Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten:- der Stimmrechtausweis ist zu unterschreiben;
- die Stimm- oder Wahlzettel sind in das Stimmzettelkuvert zu legen und dieses zuzukleben;
- das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis sind in das Antwortkuvert zu legen;
- das Antwortkuvert ist zuzukleben und rechtzeitig der Gemeindekanzlei zuzustellen.
Persönliche Stimmabgabe:
Die persönliche Stimmabgabe erfolgt zu den Urnenöffnungszeiten im Gemeindehaus. Es ist möglich, dass sich Ehegatten (ausschliesslich) sowie eingetragene Partnerschaften für die Stimmabgabe vertreten. In diesem Fall muss der Stimmrechtsausweis von dem Ehegatten, der sich vertreten lässt, unterzeichnet werden.
Abstimmungen/Wahlen, weitere Fragen
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Adressauskünfte
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Es werden keine telefonischen Adressauskünfte erteilt. Adressanfragen haben schriftlich auf dem Postweg oder per Fax (nicht aber per eMail) zu erfolgen. Es ist ein Interessennachweis beizulegen.
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Amtliches Publikationsorgan
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Die Aargauer Zeitung (AZ) und der Reussbote sind die Publikationsorgane der Gemeinde Fislisbach.
Amtliches Publikationsorgan, weitere Fragen
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Baugesuche - Baubewilligungspflicht für:
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Eine Baubewilligung ist grundsätzlich für alle Gebäude und gebäudeähnlichen Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte sowie für Tiefbauten, Parkplätze erforderlich. Dies betrifft auch Kioske, Waren- und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen sowie Fahrnisbauten wie Hütten, Buden, Baracken oder auch Wohnwagen, die länger als 2 Monate aufgestellt werden. Bewilligungspflichtig sind auch Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche, Ablagerungen und Deponien, Freizeit- und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung. Eine Bewilligung wird auch verlangt für die Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung und für die Beseitigung von Bauten.
Baugesuche - Baubewilligungspflicht
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Bauvorhaben - Verfahrensdauer
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Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einwendung vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen. Mit den Bauarbeiten darf nach der Rechtskraft der Baubewilligung (30 Tage nach Zustellung) begonnen werden.
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Betreibungsamt Fislisbach
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Das Betreibungsamt Fislisbach ist mit dem Betreibungsamt in Niederrohrdorf zusammen geschlossen.
Betreibungsamt Niederrohrdorf
Bremgartenstrasse 2, 5443 Niederrohrdorf
Telefon 056 485 66 50
Öffnungszeiten: Mo 08.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.30 Uhr
Di bis Do 08.30 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr
Fr 07.30 - 15.00 Uhr (durchgehend)Betreibungsamt in 5443 Niederrohrdorf
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Definitive Steuerrechnung
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Die Steuererklärungen werden vom Steueramt laufend bearbeitet. Grundsätzlich gilt; je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht wird, desto schneller erhält man die definitive Steuerrechnung. Verzögerungen kann es geben, wenn das Wertschriftenverzeichnis abgewartet werden muss. Dieses wird durch das Kant. Steueramt überprüft und freigegeben. Auch andere steuerliche Sachverhalte können eine schnelle Verarbeitung verzögern. Sollten Sie noch keine definitive Steuerveranlagung erhalten haben, informieren Sie sich beim Steueramt. Das Dossier wird so rasch als möglich bearbeitet oder Sie werden über das weitere Vorgehen in Kenntnis gesetzt.
Definitive Steuerrechnung, konkrete Anfrage
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Dienstleistung des Sozialdienstes
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Beratung bei persönlichen, familiären und finanziellen Fragen. Es werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene beraten. Der Sozialdienst weist Personen, wenn notwendig oder von ihnen gewünscht, an spezifische Fachstellen weiter oder arbeitet mit diesen Stellen zusammen. Ausserdem werden auf dem Sozialdienst Gesuche um Sozialhilfe entgegengenommen und zum Beschluss an den Gemeinderat weitergeleitet.
Dienstleistungen Sozialdienste, Anfrage
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Eheschliessung
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Eheschliessung von Schweizern
Schweizer Bürger können ab dem vollendeten 18. Altersjahr heiraten. Zuständig für das Ehevorbereitungsverfahren ist das zuständige Regionale Zivilstandsamt des Wohnorts eines der Brautleute.Eheschliessung, weitere Fragen
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Einbürgerung - erleichtert
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Die erleichterte Einbürgerung des ausländischen Ehepartners einer Schweizerin oder eines Schweizers setzt insbesondere voraus, dass sie/er
- insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat
- seit einem Jahr in Fislisbach wohnt
- seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger lebt
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet.Erleichterte Einbürgerung, weitere Fragen und Anforderung Gesuch
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Einbürgerung - ordentlich
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Wohnsitzvoraussetzungen von Ausländern:
- 12 Jahre in der Schweiz (die Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
- 5 Jahre im Kanton Aargau
- 3 Jahre bis zur Gesuchstellung ununterbrochen am Wohnort (=Einbürgerungsgemeinde)
Eingebürgert kann nur werden, wer
- in die schweizerischen und aargauischen Verhältnisse eingegliedert ist
- mit den schweizerischen und aargauischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist
- die schweizerische Rechtsordnung beachtet und die öffentlichen und privaten Pflichten erfüllt
- die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.Einbürgerung, weitere Fragen und Anforderung Gesuch
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Erbenbescheinigung
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Die Erbenbescheinigung ist beim Bezirksgericht Baden, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden, Telefon 056 200 13 13 anzufordern. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, eine solche Erbgangsurkunde schriftlich oder telefonisch zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigter bestellen und haben sich entsprechend auszuweisen.
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Erbenverzeichnis
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Das Erbenverzeichnis ist eine Aufstellung über alle gesetzlichen Erben. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, ein solches Verzeichnis schriftlich oder telefonisch bei der Gemeindekanzlei Fislisbach, Telefon 056 483 01 01, zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigter bestellen und haben sich entsprechend auszuweisen.
Die Kosten betragen mindestens CHF 25.--.
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Fischereibewilligung
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Informationen zur Fischereibewilligung bitte hier klicken
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Fragen und Antworten zu Gesetz und Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen
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Fragen und Antworten zu Gesetz und Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen
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Fundbüro
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Werden Wertgegenstände, welche den Wert von CHF 10.-- (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, aufgefunden, so sind diese bei der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal, Bremgartenstrasse 2, 5443 Niederrohrdorf oder beim Einwohnerdienst Fislisbach abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.
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Geburt
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Geburt im Spital
Geburten werden am Ort der Geburt registriert. Bei einer Geburt im Spital erlässt das zuständige Zivilstandsamt eine Mitteilung an die Heimat- und Wohnsitzgemeinde. Geburten, die zu Hause erfolgen, sind von den Angehörigen persönlich innert 3 Tagen unter Vorweisung des Familienbüchleins und Geburtsanzeigeformulares des Arztes oder der Hebamme dem regionalen Zivilstandsamt des Geburtsortes zu melden.
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Gemeindeammann, Sprechstunden
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Der Gemeindeammann steht in der Regel am Montag zwischen 15.00 und 16.00 Uhr für die Sprechstunde zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin per Tel. 056 483 01 01 (Gemeindekanzlei) oder per eMail.
Gemeindeammann, Termin anfragen
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Grundbuchauszüge
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Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden, Tel. 056 200 09 40
Grundbuch, weitere Informationen
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Handlungsfähigkeitszeugnis
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Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch das Familiengericht Baden, Telefon 056 200 13 95, ausgestellt. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.
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Hunderegistrierung
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Die Registrierung des Hundes ist auf dem Einwohnerdienst vorzunehmen. Mit der Eintragung des Hundes wird gewährleistet, dass dessen Herkunft jederzeit festgestellt werden kann. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist dem Einwohnerdienst Meldung zu erstatten. Einzulösen sind Hunde, welche das Alter von drei Monaten erreicht haben. Die Rechnungen für die Hundesteuer von CHF 115.--/Jahr werden im Mai versendet.
Hundekontrolle, konkrete Anfrage
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Identitätskarte (ID) für Schweizer
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Der Bewerber muss persönlich beim Einwohnerdienst vorsprechen (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter) , ein neues Passfoto (3,5 x 4,5 cm gross, 0,5 cm Abstand vom Haaransatz bis zum Fotorand, ohne Kopfbedeckung, keine Uniform und Blick geradeaus, Mund geschlossen, kein Lachen erlaubt) und die alten Ausweise mitbringen. Bei Verlust der alten ID ist die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle mitzubringen.
Fotos von Jugendlichen und Erwachsenen können direkt beim Einwohnerdienst ausgestellt werden.
Kosten: 4 Fotos CHF 12.-
Kosten einer Identitätskarte:
CHF 70.- Erwachsene, CHF 35.- Kinder
Gültigkeit der ID
10 Jahre Erwachsene, 5 Jahre für Kinder und Jugendliche.
Ausstellungsdauer: ca. 2 Wochen
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Kindesanerkennungen
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Eine Kindesanerkennung ist notwendig, wenn der leibliche Vater des Kindes nicht mit dessen Mutter verheiratet ist. Die Kindesanerkennung kann beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt des Wohnortes oder Heimatortes des Vaters oder der Mutter oder des Geburtsortes des Kindes erfolgen. Das für Fislisbach zuständige Regionale Zivilstandsamt Mellingen informiert über die Beschaffung der notwendigen Dokumente.
Kindesanerkennung, weitere Fragen
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Lebensmittelkontrollen
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Zuständig ist das Amt für Verbraucherschutz, Obere Vorstadt 14,5000 Aarau, Tel. 062 835 30 20
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Leumundszeugnis
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Das Leumundszeugnis wird durch den Einwohnerdienst ausgestellt und kann nicht per eMail bestellt werden. Melden Sie sich bitte beim Einwohnerdienst.
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Mitwirkung in Kommissionen
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Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei. Sie werden dann in eine Warteliste aufgenommen.
Mitwirkung in Kommissionen, Meldung an Gemeindekanzlei
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Netzstörungen (Elektrizitätsversorgung)
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Melden Sie Netzstörungen im Stromnetz per Telefon 056 470 26 62.
Homepage der Genossenschaft Elektra Fislisbach
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Parkkarten
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Regelmässiges Nachtparkieren auf öffentlichem Grund ist gebührenpflichtig. Die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal verkauft die entsprechenden Parkkarten.
Parkkarten, weiter zum Reglement
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Pass für Schweizer
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Der Passbewerber sowie der Bewerber eines Kombiangebotes (Pass und Identitätskarte) muss den neuen Pass/die neuen Ausweise via Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch (062 835 19 28) beim Passamt in Aarau beantragen. Anschliessend ist eine persönliche Vorsprache nach vorgängiger Terminvereinbarung nötig. Bei der persönlichen Vorsprache ist der zu ersetzende Ausweis vorzulegen. Falls der alte Ausweis nicht mehr aufgefunden werden kann, muss eine Verlustanzeige bei der Polizei beantragt und zur persönlichen Vorsprache mitgenommen werden. Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss. Anschliessend wird die Identität geprüft, die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen Daten erfasst und die Gebühr für den Ausweis einkassiert. Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel zehn Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständigen Behörden.
Homepage des Passamtes Aarau
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Provisorische Steuerrechnung
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Jedes Jahr im Februar werden die provisorischen Steuerrechnungen versandt. Diese werden auf Basis der letzten Veranlagungen erstellt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind. Sollte Ihre Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, können Sie ein Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung anfordern. Ihre Steuerrechnung wird dann angepasst.
Steuerrechnung; Hilfsblatt für provisorische Rechnung
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Rechtsberatung
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Der aargauische Anwaltsverband erteilt fachkompetente Rechtsauskünfte. Löst einfachere Rechtsprobleme. Nennt zuständige Stellen/Behörden im Rahmen einer unentgeltlichen Kurzbesprechung durch einen aargauischen Rechtsanwalt.
Jeden 1. Montag des Monats von 17.30 bis 18.30 Uhr im Gemeindehaus, Besprechungszimmer 'Friedensrichter', Hochparterre, keine Voranmeldung nötig (keine Beratung im Juli)Liste aller aarg. Rechtsauskunftsstellen
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Regionales Alterszentrum Rohrdorferberg Reusstal
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Regionales Alterszentrum Rohrdorferberg Reusstal
Bernardastrasse 3, 5442 Fislisbach, Tel. 056 484 83 83
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Sammelstellen für wiederverwertbare Materialien (Altglas, Altöl, Aluminium, Büchsen, Altkleider)
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- Birmenstorferstrasse
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 19.00 Uhr
Sa 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Sammelstelle für Grubengut, Altmetall, Nesspressokapseln und EPS (expandierter Polystyrol-Hartschaum) im Werkhof (Bernardastrasse)
Jeden Mittwoch von 16.00 - 17.00 Uhr
Jeden 1. Samstag in den geraden Monaten von 10.00 - 12.00 Uhr
Entsorgungsstelle für Gifte, Chemikalien und Medikamente:
Rückgabe an die Verkaufstellen oder an die Vita Drogerie, Badenerstrasse 2 oder an die TopPharm Damian Apotheke, Zentrum Gugger in Fislisbach
Andere Abfälle siehe im Abfuhrkalender
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Schiessanlage
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Seit dem 1. August 2003 gehören die Einwohnergemeinden Fislisbach, Birmenstorf, Birrhard, Mägenwil, Mellingen Mülligen und Wohlenschwil dem Verband Kleinregionale Schiessanlage Mühlescheer an.
Weitere Informationen entnehmen Sie aus den Satzungen des GemeindeverbandesSatzungen des Gemeindeverbandes Kleinregionale Schiessanlage Mühlescheer
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Schulden; fachliche Hilfe
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Über unsere Mitgliedschaft beim Verein Fachstelle für Schuldenfragen Aargau (FSA) haben alle EinwohnerInnen unserer Gemeinde Zugang zur Fachstelle des Vereins an der Laurenzenvorstadt 90 in Aarau. Die ersten drei Beratungsstunden sind unentgeltlich und reichen in der Regel aus, um Ziele zu erarbeiten. Bei einer allfälligen Schuldensanierung wird ein sozialverträgliches Honorar verrechnet.
Die Fachstelle für Schuldenfragen erledigt bei einer Schuldensanierung vieles auf dem Korrespondezweg und zieht für kontaktintensive Aufgaben wie die Begleitung, Budgetüberwachung oder Lohnverwaltung geeignete kommunale oder regionale Stellen bei. Die Besuche in Aarau beschränken sich dadurch auf 2 bis 3 Mal während der Dauer einer Sanierung.
Die FSA ist unter der Telfonnummer 062 822 82 11 von Montag bis Freitag von 08.30 - 12.00 Uhr erreichbar und vergibt Termine nach Absprache.
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Steuerberechnung
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Interessiert Sie die Höhe Ihrer persönlichen Steuerbelastung? Möchten Sie Vergleiche zu anderen Gemeinden vornehmen? Sie können die zu erwartenden Steuern online berechnen lassen. Sie wechseln dafür zur Homepage des Kant. Steueramtes (www.steuern.ag.ch). Die Steuerfüsse der Gemeinde Fislisbach setzen sich ab dem Jahr 2013 wie folgt zusammen: Kantonssteuern 109 %, Gemeindesteuern 98 %, Kirchensteuer Römisch katholisch 17 %, Evangelisch reformiert 20 %, Christkatholisch 20 % (die definitive Steuerrechnung 2011 wird noch mit dem Steuerfuss von 102 % verrechnet).
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Steuerbezug (Inkasso)
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Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Finanzverwaltung zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.
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Steuererklärung mit EasyTax
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Für das Ausfüllen der Steuererklärung wird gratis ein PC-Programm angeboten. Das Programm führt in einem Frage-Antwort-System durch die Steuererklärung. So sparen Sie Zeit und können sicher sein, dass alle erforderlichen Angaben eingetragen sind.
Das Programm ist mandantenfähig, d.h. es kann für das Ausfüllen mehrerer Steuererklärungen verwendet werden. Die Daten können abgespeichert werden und stehen für Wiederbearbeitung oder die nächste Steuererklärung als Grundlage zur Verfügung.
Den Anwenderinnen und Anwendern von EasyTax wird die neue EasyTax-CD jeweils zusammen mit der neuen Steuererklärung zugestellt. Die übrigen Steuerpflichtigen können das Programm weiterhin unter der Internet-Adresse www.steuern.ag.ch herunterladen oder als CD beim Gemeindesteueramt beziehen.
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Steuererklärung, Einreichung
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Der Einreichungstermin für die Steuererklärung ist für unselbstständige Erwerbende auf den 31. März festgelegt. Falls eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist, muss ein schriftliches Fristverlängerungsgesuch eingereicht werden. Fristerstreckungsgesuche werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht im gewünschten Umfang bewilligt werden.
Keine Antwort bedeutet somit Genehmigung des Fristerstreckungsgesuches.Steuererklärung, konkrete Anfrage
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Steuererklärung; Gegenwartsberechnung
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Der Versand der Steuererklärungen an die Steuerpflichtigen erfolgt jeweils in der ersten Februarhälfte. Grund dafür ist der zeitliche Aufwand für die Erstellung der Easy-Tax-CD, die erst nach Vorliegen der zu integrierenden Kursliste der ESTV erfolgen kann. Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember des Steuerjahres ihren Wohnsitz im Kanton Aargau hatten. Das Steuerformular steht im Einklang zur Wegleitung und zeigt mit klaren Hinweisen und Anregungen auf, wie das Ausfüllen des Steuererklärungformulars vereinfacht werden kann. Bitte denken Sie daran: Je genauer die Steuererklärung ausgefüllt wird und je vollständiger sie samt den Hilfsblättern sowie den erforderlichen Belegen eingereicht wird, umso weniger besteht Anlass für die Steuerbehörden weitere Abklärungen vorzunehmen.
Steuererklärung, konkrete Anfrage
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Steuern, Ratenzahlungen
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Bestellen Sie bei der Finanzverwaltung Einzahlungsscheine für die Steuern. Vereinbaren Sie mit der Finanzverwaltung die Raten zu Beginn des Steuerjahres, damit verhindern Sie unnötige Mahnungen und Betreibungskosten.
Einzahlungsscheine online bestellen
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Steuerregisterauszug
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Nur der eigene Steuerregisterauszug kann bezogen werden. Sie können ihn hier online bestellen. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf dem Steueramt abgeholt werden oder wird per Post zugestellt.
Steuerregisterauszug bestellen
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Steuerveranlagung / Rechtsmittel "Einsprache"
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Die Einsprache ist schriftlich innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an die Steuerkommission zu richten (per Briefpost). Details über das Vorgehen entnehmen Sie der Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite der Steuerveranlagung. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.
Weitere Informationen, Wegleitungen und Merkblätter finden Sie unter www.steuern.ag.ch.Steuerveranlagung, konkrete Anfrage
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Steuerwissen für Jugendliche
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Die Website www.steuern-easy.ch hat sich zum Ziel gesetzt, Jugendlichen das Thema Steuern näher zu bringen. Auf www.steuern-easy.ch können sich die Jugendlichen selbständig mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Diese Wissensseite erklärt das komplexe Steuerwesen auf eine einfache Art und Weise. Die Jugendlichen können interaktiv und auf spielerische Art eine Steuererklärung für eine von fünf Charakteren ausfüllen.
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Strafregisterauszug - Online Bestellung
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Strafregisterauszug - Online Bestellung
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Todesfall / Bestattungswesen
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siehe Bestattungsamt
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Umzug / Wegzug - Meldung per Post
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Adressänderungen und Abmeldungen können auch schriftlich (nicht aber per eMail) entgegengenommen werden. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich das genaue Ab-/Ummeldedatum, die neue Adresse sowie die exakte Wohnungsbezeichnung (Anzahl Zimmer, Stockwerk, Vor-/Nachmieter). Die anderen Dokumente sind im Original beizulegen. (siehe unter Wegzug resp. Umzug innerhalb der Gemeinde)einwohnerdienste@fislisbach.ch
Umzug / Wegzug - Meldung per Post, Weitere Fragen
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Umzug innerhalb der Gemeinde
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Adressänderungen sind innerhalb von 14 Tagen dem Einwohnerdienst zu melden. Schweizer haben den Niederlassungsausweis mitzubringen, Ausländer den Ausländerausweis. Beachten Sie unseren Hinweis unter Umzug / Wegzug - Meldung per Post.
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Umzug innerhalb von Fislisbach (Elektrizitätsversorgung)
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Melden Sie den Wegzug aus Ihrer bisherigen Wohnung und den Zuzug in Ihre neue Wohnung schriftlich an die Genossenschaft Elektra Fislisbach, Hiltibergstr. 48 5442 Fislisbach oder per Fax 056 470 20 34 oder telefonisch an 056 470 20 33. Benützen Sie die Formulare "Meldeformular Wegzug" und "Meldeformular Zuzug", welche auf der Homepage der Genossenschaft Elektra Fislisbach bereitstehen.
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Unterschriften und Dokumente beglaubigen
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Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Es muss ein Ausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden.
Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen ist der Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden beim Zivilstandsamt in Mellingen, Tel. 056 481 88 80, beglaubigt.
Kosten:
- Unterschriftsbeglaubigungen: CHF 15.--
- Beglaubigung von Dokumenten: CHF 15.--
Unterschrifts-/Dokumentbeglaubigung, weitere Fragen
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Unterstützung (finanzielle)
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Nehmen Sie mit dem Sozialdienst Kontakt auf. Es werden Unterlagen und Angaben zur persönlichen und finanziellen Situation benötigt. Der Gemeinderat befindet über das Gesuch.
Unterstützung (finanzielle), konkrete Anfrage
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Velo-/Mofa-Fund
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Für gefundene Fahr- und Motorfahrrädern ist die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal, Bremgartenstrasse 2, 5443 Niederrohrdorf, Tel. 056 485 66 66, zuständig.
Velo-/Mofa-Fund, weitere Fragen
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Visum, Besuchsaufenthalter aus visumspflichtigen Ländern
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Formulare für die Visumserteilung sind bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland erhältlich. Das Formular ist durch den Antragsteller und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung vom Einwohnerdienst visieren lassen.
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Waffenerwerbsschein
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Informationen zum Gesuch für den Waffenerwerbsschein bitte hier klicken
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Waldhütte
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Reservationen unter reservation.fislisbach.ch oder beim Einwohnerdienst, Tel. 056 483 01 41. Die Waldhütte bietet Platz für ca. 70 Personen. Strom, Wasser, Heizung, Küche mit Geschirrspüler und Keramikkochfeld sowie Innen- und Aussencheminée etc. sind vorhanden. Die Benützungsgebühr für FislisbacherInnen beträgt CHF 170.--, Auswärtige bezahlen CHF 250.--.
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Wegzug
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Die Abmeldung hat beim Einwohnerdienst unter Abgabe der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung zu erfolgen. Ausländer haben den Ausländerausweis vorzulegen. Beachten Sie unseren Hinweis unter Umzug / Wegzug - Meldung per Post
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Wegzug (Elektrizitätsversorgung)
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Melden Sie den Wegzug schriftlich an die Genossenschaft Elektra Fislisbach, Hiltibergstr. 48, 5442 Fislisbach oder per Fax 056 470 20 34 oder telefonisch an 056 470 20 33. Benützen Sie das Formular "Meldeformular Wegzug", welche auf der Homepage der Genossenschaft Elektra Fislisbach, bereitsteht.
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Wirtebewilligungen Gastgewerbgesetz bei einmaligen Anlässen
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Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen einmalige Anlässe ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen. Die Anlässe sind jedoch mindestens 10 Tage vorher beim Einwohnerdienst Fislisbach zu melden.
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Zahlungskonditionen der Steuern 2013
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bis 30. April - Skonto 0.5%
nach dem Zahlungsdatum, Verzugszins 5%
Vergütungszins 1%
Eine allfällige Verzugszinsrechnung wird erstellt, nachdem sämtliche Steuerausstände eines Steuerjahres beglichen wurden. Bei Wegzug sind die Steuern 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.Zahlungskonditionen, konkrete Anfrage
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Zahlungsschwierigkeiten Steuern
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Sie haben die Möglichkeit, bei der Finanzverwaltung schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Stundungsgesuch, weitere Fragen
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Zum Schutz vor Passivrauchen
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Per 1. Mai 2010 tratt das Bundesgesetz 'Zum Schutz vor Passivrauche' in Kraft. Das Ziel ist die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen. Daher wurde das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, verboten. Zudem wurden die Anforderungen an Raucherlokale und Raucherräume (Fumoirs) geregelt.
Merkblatt zum Passivrauchen in Gastronmiebetrieben
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Zuzug
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Bei einem Zuzug hat innerhalb von 14 Tagen die persönliche Anmeldung beim Einwohnerdienst zu erfolgen. Schweizer Bürger haben den Heimatschein oder den Heimatausweis zu hinterlegen sowie einen Ausweis (IDK, Führerausweis), den Mietvertrag, einen Krankenkassennachweis und das Familienbüchlein (falls vorhanden) vorzuweisen. Ausländer haben den Reisepass und den Ausländerausweis mitzubringen sowie ebenfalls einen Mietvertrag, einen Krankenkassennachweis und das Familienbüchlein (falls nicht vorhanden Eheurkunde und Geburtsscheine der Kinder) vorzuweisen. Neueintretende Schülerinnen und Schüler sind beim Schulsekretariat (Telefon 056 493 10 80) anzumelden. Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet den Zuzug von Mietern zu melden.
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Zuzug (Elektrizitätsversorgung)
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Melden Sie den Zuzug schriftlich an die Genossenschaft Elektra Fislisbach, Hiltibergstrasse 48, 5442 Fislisbach oder per Fax 056 470 20 34 oder telefonisch an 056 470 20 33. Benutzen Sie das Formular 'Meldeformular Zuzug', welches auf der Homepage der Genossenschaft Elektra Fislisbach, bereitsteht.










