Der Kanton gewährt Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Basis für die Berechnung bildet die letzte definitive, rechtskräftige Steuerveranlagung, welche zum Zeitpunkt der Anmeldefrist vorliegt. Das massgeben...