Der Gemeinderat hat die Räumung der Urnengräber mit liegenden Grabplatten der Bestattungsjahrgänge 1979 bis 1984 (Grab-Nrn. 56 - 75) beschlossen.
Die Angehörigen der in diesen Gräbern beerdigten Personen werden hiermit gebeten, die Grabsteine samt Fundamentpl...